Arbeitslos in den Sommerferien

Neue Lehrkräfte müssen mehrere Wochen ohne Einkommen auskommen | Pressemitteilung

Frankfurt: Zum 31. Juli beenden die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ihr Referendariat und damit ihre pädagogische Ausbildung. Zwischen dem Abschluss des Vorbereitungsdiensts und der Einstellung in den Schuldienst klaffen mehrere Wochen der Arbeitslosigkeit. Die GEW Hessen fordert ein Ende dieser Praxis.
 

In Anbetracht der rückläufigen Bewerbungs- und Einstellungszahlen für den hessischen Schuldienst sieht die GEW Hessen dringenden Handlungsbedarf. Heike Ackermann, stellvertretende Vorsitzende der hessischen GEW, fordert Verbesserungen für die neu ausgebildeten Lehrkräfte, die sich im Übergang in den hessischen Schuldienst befinden:

Aktuell stehen den Kolleginnen und Kollegen, die das zweite Staatsexamen erworben haben, drei Wochen der Arbeitslosigkeit bevor. Da ein Beamtenverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist, haben sie nach dem Vorbereitungsdienst nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nicht wenige nehmen diese unsägliche Praxis zum Anlass, in ein anderes Bundesland zu wechseln.


Laut dem Erlass zu den „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ ist die Einstellung erst drei Tage vor Unterrichtsbeginn vorgesehen. In diesem Jahr ist das der 23. August. Die GEW Hessen fordert das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen auf, den Erlass anzupassen und neu ausgebildete Lehrkräfte grundsätzlich zum 1. August einzustellen, so dass es zu keiner Sommerferienarbeitslosigkeit mehr kommt.