Amtsangemessene Alimentation: Endlich Bewegung

Innenminister Poseck legt Sparmodell vor

Der Innenminister des Landes Hessen, Roman Poseck, hat in Wiesbaden bei einem Gespräch mit Gewerkschaften und Interessenverbänden einen Besoldungsgesetzentwurf vorgestellt. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die hessische Besoldung verfassungskonform auszugestalten. Die rechtliche Grundlage dafür bietet vor allem ein jüngeres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

Die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses der Tarifrunde Hessen auf die Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen. Zum 1. Juli 2026 steigen die Grundgehaltstabellen um 3,02 Prozent, mindestens 110 Euro monatlich. Und zum 1. Oktober 2027 steigen sie um weitere 2,8 Prozent.

  • Die Familienzuschläge für das 1. und 2. Kind sollen um 87 Euro angehoben werden.
  • In der Besoldungsordnung A fällt die Stufe 1 der Tabelle weg.

Über diese Punkte hinaus gibt es keine Veränderungen an der Grundtabelle. Das Innenministerium hält die Amtsangemessenheit der neuen Besoldungstabellen dennoch für gegeben, weil das alimentationsrechtliche „Alleinverdienermodell“ durch ein sog. „Familieneinkommensmodell“ ersetzt wird. Das verändert die Berechnung des relevanten Einkommens durchgreifend, denn es wird ein fiktives Einkommen eines zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds angenommen und zum Familieneinkommen gezählt. Hier folgt Hessen den Besoldungsgesetzen bzw. Besoldungsgesetzentwürfen des Bundes und anderer Bundesländer.

Die rechtliche Zulässigkeit dieses Modells und seiner Berechnungsgrundlagen sind zweifelhaft. Das BVerfG hatte sich im September 2025 zu dieser Möglichkeit nicht geäußert. Es hatte lediglich darauf verwiesen, dass die „vierköpfige Familie“ kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt, sondern dass es sich um eine bloße Bezugsgröße handelt. Es stehe dem Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen gegebenenfalls frei, diesbezüglich konzeptionelle Änderungen vorzunehmen. Die DGB-Gewerkschaften werden das vorgelegte Konzept genau prüfen.

Der Besoldungsgesetzentwurf soll bereits am Dienstag, den 19. Mai 2026, in erster Lesung im Hessischen Landtag behandelt werden. 

Zur Frage, wie mit den Widersprüchen der Kolleg:innen aus den letzten Jahren umgegangen wird, hat sich der Minister nicht konkret geäußert. Nach Verabschiedung des Gesetzes soll dieses Problem „anschließend“ angegangen werden. Zum Zeitpunkt einer möglichen Lösung dieser Problematik blieb das Innenministerium unbestimmt.

Die Pressemitteilung des DGB Hessen-Thüringen