Mit dem Nachtragshaushalt 2024 hat der hessische Landtag für den Etat des Ministeriums Wissenschaft und Kunst Kürzungen im mehrstelligen Millionenbereich beschlossen. Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen könnten die Kürzungen für das Jahr 2025 noch stärker ausfallen. Dies hätte massive negative Folgen für Studierende und Beschäftigte. Stellensperren und Stellenabbau, Verschlechterungen des Lehrangebots, Anhebung der Semesterbeiträge der Studierendenwerke und Mensapreise sind nur einige Stichworte der uns drohenden Entwicklung. Wir fordern hingegen eine deutliche Anhebung der Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wer an der Bildung spart, setzt die falschen Prioritäten!
Um noch vor der Sommerpause auf die beginnende Debatte über den Landeshaushalt Druck auszuüben, rufen wir für kommenden Donnerstag, den 18. Juli 2024 um jeweils 12 Uhr auf, an einer der kurzfristigen Protestaktionen teilzunehmen:
Kassel: Kundgebung vor der Mensa der Universität
Marburg: im Anschluss an die Personalversammlung der Universität Demonstration vor der alten UB
Gießen: Infostand und Austausch vor der Mensa Otto-Behaghel-Straße, Hybride Veranstaltung am Freitag, den 19.07.24 Freitag, um 12:30 Uhr im Hörsaal B.030, Haus B im Philosophikum II, digitale Teilnahme möglich: https://webconf.hrz.uni-giessen.de/b/mon-b2s-afc-qu9
Frankfurt: Kundgebung und Protestversammlung vor dem PEG-Gebäude
Darmstadt: im Anschluss an die Personalversammlung der Universität Demonstration am Karolinenplatz
Gemeinsam mit unserer Schwestergewerkschaft ver.di und den hessischen Studierendenvertretungen stellen wir uns dem drohenden Kahlschlag entgegen. Dafür brauchen wir deine Unterstützung! Sehr gerne kannst du den Hinweis weiterleiten.
Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich zur Verfügung.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Tobias Cepok
tcepok@gew-hessen.de
069-971293-26
0175-9337730
Hinweis für Studierende
An alle, die in den letzten Jahren BAföG bezogen haben: Jetzt Widerspruch einlegen!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die für Studierende geltenden BAföG-Bedarfssätze in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen seien. Die GEW empfiehlt ihren studentischen Mitgliedern, Widerspruch gegen ihren letzten BAföG-Bewilligungsbescheid einzulegen. Auf diese Weise können Ansprüche auf BAföG-Nachzahlungen für den Fall gesichert werden, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts und nun des Verwaltungsgerichts Berlin folgt und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung kippt. Ein Musterschreiben für einen Widerspruch können GEW-Mitglieder über das Mitgliederportal herunterladen.