Mitbestimmung ist Macht!

Demokratie an Hochschulen muss weiter ausgebaut werden | HLZ 3-4 2025

 

Am 5. Februar wurde an der Philipps-Universität Marburg mit Lara Zieß erstmals eine studentische Vizepräsidentin gewählt. Das Amt soll eine Brückenfunktion zwischen Studierendenschaft und Hochschulleitung einnehmen. Die Universität Marburg ist die erste Hochschule in Hessen, die eine studentische Vizepräsidentschaft einrichtet, bundesweit die siebte. Die Bedeutung der Studierenden als personenstärkster Statusgruppe wird auf diese Weise anerkannt und sichtbar gemacht. Das Thema demokratische Mitbestimmung ist damit aber nicht erledigt. Zur Einbindung der Studierenden in hochschulinterne Entscheidungsprozesse sagt Lara Zieß: „Es muss mit uns gesprochen werden und nicht nur über uns.“ Diese Forderung lässt sich auf alle Beschäftigten jenseits der Professur ausdehnen.
 

Die akademische Selbstverwaltung gilt als „Grundpfeiler“ der in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierten Wissenschaftsfreiheit. Dem Umbau der alten Ordinarien- zur Gruppenuniversität in den 1960er und 1970er Jahren ist zu verdanken, dass neben den Inhaber:innen von Lehrstühlen auch Studierende, wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Möglichkeiten zur Mitbestimmung und zur Wahrnehmung gruppenspezifischer Interessen eröffnen Personal- und Studierendenvertretungen sowie der Senat, die Fachbereichsräte und Direktorien.
 

Diese Mitbestimmung hat jedoch enge Grenzen: Für den Senat und die Fachbereichsräte schreibt das Hessische Hochschulgesetz im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 eine Stimmenmehrheit für die Gruppe der Hochschullehrer:innen vor. Diese besteht vornehmlich aus Professor:innen. Die Mitgliederstruktur der Hochschulen wird durch diese Regelung nicht adäquat abgebildet. Weitgehend unberücksichtigt bleibt die große Verantwortung, die der sogenannte Mittelbau in Forschung und Lehre übernimmt. Indem der zahlenmäßig kleinsten Statusgruppe in allen wichtigen Belangen die Entscheidungshoheit eingeräumt wird, verschärfen sich hierarchische Abhängigkeitsverhältnisse. Vor allem Studierenden und wissenschaftlichen Mitgliedern wird so das Engagement verleidet.
 

Dass der Status quo nicht zur Mitwirkung einlädt, zeigt sich an der Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen. Bei den Senatswahlen an der Universität Marburg liegt sie in der Gruppe der Professor:innen seit 2020 konstant bei knapp 80 Prozent, bei administrativ-technischen Mitgliedern nur etwas über 30 Prozent. Die Gruppe der Studierenden kann zwar einen Zuwachs von elf Prozent im Jahr 2020 auf 19 Prozent im Jahr 2024 verzeichnen, liegt aber nach wie vor weit zurück. Merklich abgenommen hat die Wahlbeteiligung in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder – von 32 Prozent im Jahr 2020 auf 25 Prozent im Jahr 2024. Zur Frustration, trotz Engagement kaum etwas bewegen zu können, kommt erschwerend hinzu, dass befristet beschäftigtes Personal vor allem in Qualifikationsphasen kaum die Zeit aufbringen kann, die eine Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen erfordert. Hier müssen die Hochschulen Maßnahmen ergreifen, um Partizipation zu fördern.
 

Dass Veränderungen nicht nur denkbar, sondern auch umsetzbar sind, zeigt beispielhaft die Einrichtung von Hilfskräfteräten. Sie ist seit der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (§ 97 Abs. 7) 2023 möglich und wurde von den Betroffenen selbst maßgeblich vorangetrieben. Auch die Einrichtung von Promovierendenvertretungen beziehungsweise -konvents hat zu einer breiteren Beteiligung an Hochschulen beigetragen. Diese haben in den Gremien allerdings kein Stimmrecht und können in wichtigen Entscheidungsprozessen nur beratend mitwirken. Auch Rechte und Pflichten von Hilfskräfteräten sind nach wie vor Gegenstand der Aushandlung.
 

Obwohl noch einiges zu tun bleibt, zeigt sich an solchen jüngst erzielten Teilerfolgen, dass es sich lohnt, aktiv zu werden und für einen Ausbau der demokratischen Mitbestimmung einzutreten. Im Kontext der aktuellen Debatte über die strukturellen Ursachen von Machtmissbrauch an Hochschulen ist unter dem Schlagwort „Viertelparität“ nicht zuletzt die Forderung nach Stimmengleichheit aller Statusgruppen in Gremien und Ausschüssen wieder im Gespräch. In Nordrhein-Westfalen sieht der Entwurf für ein Hochschulstärkungsgesetz aus dem September 2024 bereits Viertelparität als „Standardmodell“ vor – ein Vorstoß, an dem sich Hessen orientieren kann.


Lea Reiff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Philipps-Universität Marburg und in verschiedenen Hochschulgremien tätig.