Die angekündigte Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes bietet die Chance, grundsätzliche Fragen neu zu diskutieren: Wie demokratisch sollen Hessens Hochschulen künftig sein? Wie können gute Arbeitsbedingungen und wissenschaftliche Freiheit besser abgesichert werden? Und welche Rolle spielt das Hochschulgesetz dabei? Antworten auf diese Fragen suchte der GEW-Fachtag „Demokratisierung der Hochschulen!?“, zu dem am 22. Juni in Frankfurt Vertreter:innen aus Wissenschaft, Hochschulen, dem hessischen Wissenschaftsministerium, Gewerkschaften und Politik zusammenkamen.
Bereits zur Eröffnung betonte Simone Claar, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, dass Hochschulen eine zentrale Rolle für eine demokratische Gesellschaft spielen. Demokratie müsse deshalb nicht nur Gegenstand von Forschung und Lehre sein, sondern in den Strukturen der Hochschulen auch erlebbar werden. Sie warb dafür, diese Debatte jetzt konkret zu führen.
Hochschulautonomie, ...
Den inhaltlichen Rahmen des Fachtags setzte Prof. Dr. Claudia Wiesner. Ausgehend von den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellte sie eine Frage in den Mittelpunkt, die die weitere Diskussion prägte: Wer entscheidet eigentlich über die Entwicklung der Hochschulen und wie werden diese Entscheidungen demokratisch legitimiert?
Der Fachtag machte deutlich, dass eine stärkere Hochschulautonomie nicht losgelöst von demokratischen Strukturen gedacht werden kann. Im Gegenteil: Je mehr Verantwortung vom Staat auf die Hochschulen übertragen wird, desto wichtiger werden demokratische Mitbestimmung und transparente Entscheidungsprozesse innerhalb der Hochschulen selbst. Mehr Hochschulautonomie darf nicht dazu führen, dass sich Macht lediglich vom Ministerium auf die Hochschulleitungen verlagert. Wo staatliche Steuerung zurücktritt, braucht es demokratische Kontrolle durch diejenigen, die die Hochschulen tragen: Beschäftigte und Studierende gleichermaßen. Demokratisierung ist damit keine Einschränkung von Hochschulautonomie, sondern ihre Grundlage.
Wissenschaftsfreiheit ...
Im Workshop zu den rechtlichen Möglichkeiten, gute Arbeitsbedingungen im Hochschulgesetz zu verankern, stand eine grundlegende Frage im Mittelpunkt: Schränken gesetzliche Mindeststandards die Wissenschaftsfreiheit ein oder schaffen sie erst die Voraussetzungen für diese? Die Mehrheit der Teilnehmenden sprach sich für verbindliche gesetzliche Regelungen aus, etwa zu Mindestvertragslaufzeiten, Qualifizierungsbedingungen oder Promotionslaufzeiten. Yulia Chmutova, Vorstandsmitglied des Verbands Hochschule und Forschung der GEW Hessen, betonte, dass gute Arbeitsbedingungen verlässlich abgesichert sein müssen. Diese dürften nicht davon abhängen, an welcher Hochschule oder unter welchen Vorgesetzten wissenschaftlich gearbeitet werde.
In der Diskussion wurde deutlich, dass gesetzliche Mindeststandards und Wissenschaftsfreiheit kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen erst die Voraussetzungen für freie Forschung. Wer sich von Vertrag zu Vertrag hangeln muss, muss Forschung an kurzfristigen Erfolgsaussichten ausrichten, statt wissenschaftliche Risiken einzugehen oder neue Fragestellungen zu verfolgen. Diese Einschätzung findet inzwischen auch in der Forschungsförderung Berücksichtigung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht beispielsweise für Promotionen regelmäßig Förderzeiträume von vier Jahren vor, allerdings werden Stellenumfänge weiterhin je nach Disziplin unterschiedlich festgelegt.
... und gute Arbeit
Die weiteren Workshops und Podiumsgespräche zeigten, dass Hochschulgesetze weit mehr regeln können als Organisationsfragen oder Gremienstrukturen. Sie eröffnen die Möglichkeit, Hochschulen in ganz unterschiedlichen Bereichen weiterzuentwickeln. Das Gespräch mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten Christian Schaft, das von Niklas Beick, Vorstandsmitglied des Verbands Hochschule und Forschung der GEW Hessen, moderiert wurde, machte am Beispiel Thüringens sichtbar, wie unterschiedlich die Länder diese Möglichkeiten nutzen. Das Thüringer Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen unter anderem, Richtlinien für „Gute Arbeit“ zu entwickeln, und stärkt die Mitbestimmung durch eine annähernd paritätische Zusammensetzung zentraler Hochschulgremien. Auch Nordrhein-Westfalen nutzt diese Gestaltungsspielräume und hat Regelungen zum Schutz vor Machtmissbrauch in das Landeshochschulgesetz aufgenommen (siehe den nebenstehenden Beitrag „Macht braucht Kontrolle“).
In der Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen der demokratischen Parteien im Hessischen Landtag, die Norma Tiedemann von der Betriebsgruppe der Universität Kassel moderierte, wurde deutlich, wie vielfältig die Themen einer Hochschulgesetznovelle angelegt werden können. Diskutiert wurden unter anderem die Verbesserung der Studienbedingungen, die Beteiligung von Studierenden, die wissenschaftlichen Karrierewege, mögliche Department-Strukturen, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre sowie die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen, etwa durch Regelungen zur friedlichen Ausrichtung von Forschung und den Erhalt von Zivilklauseln.
Der Fachtag hat gezeigt, dass die anstehende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes die Chance bietet, Hochschulen demokratischer, sozialer und zukunftsfähiger zu gestalten. Die GEW Hessen wird sich mit Nachdruck in diesen Prozess einbringen.