Frankfurt: Vor genau einem Jahr wurde im Zuge der Tarifrunde TV-H 2024 zwei schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Hessischen Innenministerium und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossen. Die GEW Hessen drängt nun auf die Einhaltung der vereinbarten Verbesserungen.
Die schuldrechtlichen Vereinbarungen sind seit dem 1. Februar 2025 in Kraft. Deren Einhaltung können anders als Tarifverträge, nicht einzelne Beschäftigte, sondern nur die Gewerkschaften einklagen. Sie umfassen mehr unbefristete Stellen an den hessischen Hochschulen und verbesserte Bedingungen für studentische Hilfskräfte: „Das Land muss seiner Verantwortung nachkommen und die Einhaltung der schuldrechtlichen Vereinbarungen kontrollieren“, forderte Simone Claar, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen. Die aktuell laufenden Hochschulpaktverhandlungen seien eine gute Gelegenheit, um die Umsetzung auf Seiten der Hochschulen verbindlich festzuschreiben. Claar sagte dazu: „Wir erwarten vom Wissenschaftsminister Timmon Gremmels, dass er den Ausbau von Dauerstellen im Hochschulpakt verankert und gegenüber den Hochschulen auf die Mindeststandards für Hilfskräfte drängt. Dafür braucht es auch eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen“, mahnte Claar. Die Verhandlungen über den 2025 endenden Hochschulpakt gehen nun in die „heiße“ Phase und sollen Anfang Juni zu einer Einigung führen.
Die GEW Hessen wird die Umsetzung der Vereinbarungen genau beobachten und ruft betroffene studentische Hilfskräfte dazu auf, Missstände zu melden. Dafür steht eine Beschwerdestelle unter folgendem Link zur Verfügung: https://tvstud.de/beschwerde
Hintergrund
Die schuldrechtlichen Vereinbarungen beinhalten sowohl den Ausbau unbefristeter Stellen für wissenschaftliches Personal als auch bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte.
Die Vereinbarungen im Einzelnen:
- Eine Quote für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse: Bis 2030 soll es in Hessen insgesamt 1850 unbefristete Stellen an hessischen Hochschulen geben (zum 1. Dezember 2023 gab es 1649 unbefristete Stellen).
- Verbesserungen für studentische Hilfskräfte: Seit dem Sommersemester 2024 gilt ein Mindestentgelt von 13,46 Euro, das im August 2025 auf 14,20 Euro ansteigt. Zudem wurde eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr sowie ein grundsätzlicher Beschäftigungsumfang von zehn Wochenstunden festgelegt.