Blindflug ins Scheitern?

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen ab 2026 in Hessen

Zum Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Alle neu eingeschulten Kinder erhalten dann bei Bedarf einen Ganztagsplatz – so hat es die große Koalition unter Angela Merkel kurz vor der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 beschlossen. Die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgt allerdings in den Bundesländern.
 

Bis jetzt hat die hessische Landesregierung kein Konzept vorgelegt, wie die Ganztagsplatzgarantie in Hessen umgesetzt werden soll. Das Hessische Kultusministerium scheint keine Vorstellungen davon zu haben, wie hoch der personelle und der bauliche Bedarf hierfür eigentlich ausfällt. Die Landesregierung verweist viel lieber auf die Zuständigkeit der kommunalen Ebene. Würde sich das Kultusministerium mit dieser Frage auf Grundlage der aktuell bestehenden Ganztagsprogramme befassen wollen, dann stände es allerdings vor einem großen Problem: Es liegen in Hessen keine Daten zum Personal im Ganztag vor. Das heißt, es ist unbekannt, wie viele Personen mit welchen Qualifikationen und mit welchem zeitlichen Umfang im Ganztag arbeiten.
 

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