Leistungsbewertung und KI

ChatGPT als Totengräber des klassischen Prüfungs(un)wesens? | HLZ 7-8 2026

Die Bewertung von Abschlussprüfungen wird angesichts der rasanten Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) verstärkt diskutiert. Hinzu kommen Innovationen im Hardwaresektor: Über die mittlerweile klassischen Smartphones hinaus gibt es immer mehr sogenannter Wearables. Das sind digitale Begleiter, die am Körper getragen werden, wie Smartwatches, Smart­rings oder Datenbrillen.

So wird die Leistungsfeststellung an Schulen – zumindest was die schriftlichen Prüfungsformate anbelangt – zukünftig immer schwerer vor Betrugsversuchen zu sichern sein. Ein Problem dabei: Prüfungsleistungen aufgrund der vermuteten Nutzung nicht zugelassener digitaler Hilfsmittel schlecht beziehungsweise gar nicht zu bewerten, ist ohne konkreten justitiablen Beweis unzulässig.

Änderungen beim Realschulabschluss

Die schwarz-rote Koalition hat im Rahmen umfangreicher schulrechtlicher Änderungen auch die Prüfungsanforderungen für den mittleren Abschluss, also den Realschulabschluss, umgestaltet (siehe diese HLZ, S. 27). Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass bei der Anfertigung von Hausarbeiten durch Schülerinnen und Schüler immer häufiger KI-generierte Inhalte verwendet werden, so dass die originäre Leistung anhand der erstellten Ausarbeitungen kaum noch zu identifizieren ist.

In § 51 und § 53 der „Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe“ (VOBGM) wird die bislang vorgesehene „Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit“ abgeschafft. Sie wird ersetzt durch eine „Präsentationsprüfung“. Anstelle der bislang vorgesehenen Hausarbeit ist nun im Vorfeld ein „Portfolio“ anzufertigen. Dieses soll den Prozess hin zur Präsentation transparent dokumentieren und die individuellen Leistungen der Schülerin oder des Schülers sichtbar machen. Nur: Kann das gelingen?

Man darf sich nicht darüber hinwegtäuschen lassen, dass ebenso wie eine Hausarbeit auch ein Portfolio von einer KI ausformuliert werden kann. Zudem haben sich Plagiatstools bislang als vollkommen ungeeignet zum Erkennen von KI-generierten Texten erwiesen. Sogenannte Enttarnungssoftware wie ZeroGPT liefert unsichere Ergebnisse und erzeugt regelmäßig False Positives, also Fälle, in denen menschlich verfasste Texte fälschlich als KI-generiert markiert werden. Rechtssichere Belege für Täuschungen kann sie nicht liefern. Dazu kommt die rasante Entwicklung ständig neuer Tools. Auch die Qualität der KI-generierten Ergebnisse verbessert sich stetig.

Letztendlich wird deshalb auch ein Portfolio den Lehrkräften bei der Prüfungsvorbereitung und der Prüfung selbst kaum einen größeren Einblick bieten als bisher die Hausarbeit. Bewertungsmäßig wird nichts geändert, denn das Portfolio darf ebenso wenig in die Bewertung eingehen wie die vormalige Hausarbeit. Dabei sind die erwünschten Inhalte als Grundlage der Bewertungskriterien die gleichen geblieben.

KMK-Empfehlungen

Bei dieser nur geringfügigen Anpassung der Prüfungsmodalitäten bleibt die unumgängliche Arbeit und kritische Auseinandersetzung mit KI unberücksichtigt. Das gilt für den Unterricht, die Gestaltung der Prüfungsformate wie auch die Durchführung der Prüfungen. Welche Veränderungen notwendig sind, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits 2024 in Grundzügen erkannt und in eine „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ gefasst. Dort heißt es unter anderem:

„Mit dem Einzug von KI-Anwendungen in schulische Bildungsprozesse wird die Forderung nach einer zeitgemäßen Aufgaben- und Prüfungskultur bestätigt und um Leistungsüberprüfungsformate erweitert, die die Kompetenzen zur Durchdringung und Gestaltung einer digitalisierten Alltags- und Berufswelt fokussieren. Unter Einbeziehung der sogenannten Zukunftskompetenzen (4K – Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, Kritisches Denken) müssen veränderte Prüfungsformate zusätzlich KI-bezogene Kompetenzen im Sinne einer gelingenden Koaktivität von Mensch und KI berücksichtigen.“ (S. 6)

Bezogen auf die Weiterentwicklung von Prüfungsformaten seien „bei der Überarbeitung (..) die Bereiche Prozessbewertung und Mehrdimensionalität (schriftlich, mündlich, praktisch, digital) stärker als bisher in den Blick zu nehmen – sowohl in der didaktischen Ausgestaltung als auch in der prüfungsrechtlichen Grundlegung. So gilt es im Sinne des formativen Assessments die Bewertung weg von der Produkt- hin zur Prozessorientierung zu lenken.“ (S. 7)

Diese KMK-Richtlinie scheint jedoch –zumindest was die Überlegungen zur Ausgestaltung von Prüfungen anbelangt – im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen kaum Beachtung gefunden zu haben. 

Alternative Formate

In der Fachdiskussion ist unbestritten, dass sich Prüfungsformate ändern müssen. Es muss viel mehr auf Projektorientierung und Projektunterricht gesetzt werden. Vor allen Dingen ist eine eher mündlich ausgerichtete Prüfungskultur erforderlich. Das heißt also, dass man nicht mehr produktorientiert bewertet, sondern prozessorientiert.

Die Diskussion um alternative Prüfungsformate, die wir anlässlich des KI-Einsatzes in der Schule führen, ist nicht grundsätzlich neu. Wir haben jetzt allerdings einen zusätzlichen Begründungszusammenhang für etwas, das bereits vor den Zeiten von KI pädagogisch sinnvoll war – nämlich, dass wir nicht nur individualisierte Prüfungen machen, sondern auf Teamarbeit setzen, dass wir kritisches Denken und Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern fördern, dass wir reale Lernorte mit einbeziehen, anstatt nur im Klassenzimmer zu bleiben, so Andreas Terfloth, ein Lehrer und Schulberater aus Hamburg.

Der österreichische Lehrer Bernhard Gmeiner vertritt die Auffassung, dass bisher genutzte Prüfungsformate dieser Entwicklung nicht gerecht werden (siehe Grafik). Er beschäftigt sich seit Jahren mit den Auswirkungen von digitalen Angeboten und KI-Tools auf das Schulsystem und hat nun ein kostenloses Handbuch zum Thema KI-resistente Prüfungsformate erstellt. Dort schreibt er:

„Die Antwort auf diese Entwicklung kann nicht in einem Abwehrkampf gegen die Technologie liegen, sondern muss in einer intelligenten und zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Aufgaben- und Prüfungskultur bestehen. Es geht darum, jene einzigartig menschlichen Kompetenzen in den Mittelpunkt zu rücken, die von KI nicht oder nur unzureichend simuliert werden können: kritisches Denken, prozessorientiertes Arbeiten, dialogische Kommunikation, ethisches Urteilsvermögen und die kreative Anwendung von Wissen in authentischen Kontexten.“

Aber auch in Hessen findet sich ein positives Beispiel für eine zeitgemäße Prüfungskultur, das bereits vor über 20 Jahren „erfunden“ wurde: die Projektprüfung für den Hauptschulabschluss. Sie ist festgelegt im § 49 und § 50 VOBGM. Es handelt sich um eine Gruppenprüfung, die vor der Klasse  durchgeführt wird. Eine Gruppe soll aus drei bis vier Schülerinnen und Schülern bestehen. Die Projektprüfung gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, eine Durchführungsphase und eine Präsentationsphase.

„In der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig an ihrem Projekt. Ihnen steht die projektbegleitende Lehrkraft beratend zur Verfügung. In der Regel sind vier mal vier Wochenstunden während der Unterrichtszeit als feste Arbeitszeiten über einen Zeitraum von höchstens vier Wochen vorzusehen. In dieser Phase ist auch die Präsentation des Projektes vorzubereiten.“

Die Präsentationsphase bildet den Abschluss. Für sie ist ein Zeitraum von höchstens 60 Minuten vorgesehen. Auf 15 bis 30 Minuten zur Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Gruppe folgt die Befragung durch den Prüfungsausschuss. Die individuelle Leistung wird durch Auswertung der drei Projektphasen durch den Prüfungsausschuss ermittelt und in eine Note übertragen. „Hierbei sind Kriterien wie fachliche Ansprüche, fachgerechte Vorgehensweisen, Problemlösefähigkeit, Qualität des Ergebnisses, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsübernahme und Kooperationsfähigkeit zu beachten.“

Diese Form der Prüfung mit einer intensiven Betreuung der Vorbereitung eröffnet die Chance, KI sinnvoll einzubeziehen. Zu diskutieren wäre, ob man ein vergleichbares Format nicht für alle Abschlüsse einführen sollte. Denn die klassischen zentralen Prüfungen werden in der bestehenden Form nicht zu retten sein, allenfalls reduziert auf Multiple-Choice-Tests wie beim Führerschein.