Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 26. Juni 2025)

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft Hessen möchte ihren Webauftritt und den ihrer Kreis-, Stadt- und Bezirksverbände barrierefrei machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind:

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte

  • leicht wahrnehmbar,
  • gut bedienbar,
  • einfach verständlich und
  • robust bzw. kompatibel mit assistiven Technologien sind.

Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?

Unsere Internetseite www.gew-hessen.de ist schon jetzt weitgehend barrierefrei, sie entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des BFSG. Einige Barrieren gibt es aber noch. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren immer weiter abzubauen. Dabei werden wir von Barrierefreiheits-Experten unterstützt.

Sobald wir die aktuellen Inhalte überarbeitet haben, führen wir einen Test auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 durch. Das Ergebnis veröffentlichen wir dann hier an dieser Stelle.

Wo gibt es noch Barrieren?

Bei PDF-Dateien:

  • Manche PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei.
  • Das betrifft vor allem Inhalte, die nicht für aktuelle rechtliche Abläufe oder aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem Stichtag zur Abgabe einer Erklärung zur Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 erstellt oder aktualisiert wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese PDF-Dateien nicht barrierefrei aufbereiten, da der Aufwand der Nachbearbeitung nicht im Verhältnis zum Nutzen steht (unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG). Zudem liegen uns zum Teil Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen kooperierenden Organisationen, Projektpartnern u. a.) bereitgestellt werden, leider nicht barrierefrei vor.
  • Vorübergehend auch bei neueren PDFs

Bei einzelnen Elementen:

  • Untertitel von Videos fehlen noch teilweise
  • Bilder und grafische Bedienelemente werden wir nun mit Alternativtexten beschreiben
  • Die Zoom-Funktionalität des Browsers kann zu Verzerrungen führen
  • Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
  • Formulare sind nicht ausreichend barrierefrei

Barrieren bitte melden!

Haben Sie eine Barriere oder einen schwer verständlichen Inhalt entdeckt? Dann schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und nennen Sie uns die betreffende Stelle. Bitte schreiben Sie dafür eine E-Mail an info@gew-hessen.de Vielen Dank!

Ansprechperson Barrierefreiheit

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Hessen
Zimmerweg 12 
60325 Frankfurt am Main
 069–971293–0
Fax 069–971293–93
 info@gew-hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de