Tarif TU Darmstadt

Tariftelegram TU Darmstadt

Lieber Kollege, liebe Kollegin,

nach 11-stündigen Verhandlungen haben sich ver.di und GEW mit der TU Darmstadt auf die weitere Einkommensentwicklung für die Tarifbeschäftigten der Darmstädter Hochschule geeinigt.

Noch in diesem Jahr erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie* Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Eine zweite Corona-Sonderzahlung in derselben Höhe wird spätestens im März 2022 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 9b beträgt die Sonderzahlung zweimal 700 Euro.

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten erhöht. Zum 1. August 2022 steigen sie um 2,2 Prozent, zum 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens 65 Euro. Die Laufzeit der Regelung beträgt 28 Monate bis zum 31. Januar 2024. Die Regelungen zur Einkommensentwicklung entsprechen denen beim Land Hessen, wo allerdings die Corona-Sonderzahlung einheitlich 500 Euro beträgt.

Für die Beamtinnen und Beamten an der TU Darmstadt gilt, dass die mit dem Land Hessen vereinbarten Einkommenszuwächse und Sonderzahlungen auf den Besoldungsbereich zeit- und systemkonform – so die Tarifeinigung mit dem Land Hessen – übertragen werden.

Zudem wurde an der TU Darmstadt ein neuer Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern vereinbart, der ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Die Regelungen zum Tarifvertrag zu einem LandesTicket sind zudem bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden.

Vom Tarifergebnis mit dem Land Hessen vom 15. Oktober 2021 zum Themenbereich studentische Hilfskräfte sind auch die studentischen Hilfskräfte an der TU Darmstadt erfasst. Diese erhalten - durch eine entsprechende Regelung im „Kodex Gute Arbeit“ geregelt – ab Sommersemester 2022 eine Mindeststundenvergütung von 12 Euro, die ab dem Wintersemester 2022 an den linearen Entgeltsteigerungen des TV-Hessens teilnimmt. Die TU Darmstadt weigerte sich bei den gestrigen Verhandlungen strikt, darüber hinaus weitere substanzielle Regelungen für studentische Hilfskräfte mit den Gewerkschaften zu vereinbaren. Das bewertete die gewerkschaftliche Verhandlungskommission als enttäuschend, da eine tarifautonome Universität hier formal andere Handlungsspielräume hat als das Land Hessen.

Beim Thema Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse vor allem im Wissenschaftsbereich haben sich beide Seiten darauf verständigt, an der TU weitere Gespräche im kommenden Jahr zu führen, unter anderem um die Erfahrungen mit dem Kodex Gute Arbeit an der TU Darmstadt zu erörtern und zu bewerten.

Änderungen in der Tabellenstruktur übernimmt die TU Darmstadt ebenfalls vom Land Hessen zum 1. August 2022. Von Bedeutung ist insbesondere, dass in allen Entgeltgruppen eine neue Stufe 1b eingefügt wird, deren Tabellenwert in der Mitte zwischen der alten Stufe 1 (= neue Stufe 1a) und der Stufe 2 liegt. Stufe 1b wird nach 6 Monaten in der  Stufe 1a erreicht, nach weiteren sechs Monaten wird Stufe 2 erreicht. Damit steigt das Entgelt bei Neuverträgen (ohne Berufserfahrung) im ersten Jahr um 25 Prozent.

Weitere Regelungen wurden zu den Themen Digitalisierung und mobiles Arbeiten getroffen.

*Hinweis: In verschiedenen Fällen wurden an der TU Darmstadt in der Vergangenheit bereits Corona-Sonderzahlungen gezahlt. Diese sind nur bis zur Gesamtsumme von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei.

Anfang 2019 haben die DGB Gewerkschaften ihre Forderungen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit dem Land Hessen festgelegt. Hauptforderung ist eine Gehaltssteigerung um sechs Prozent mit einer sozialen Komponente: In allen Entgeltgruppen und -stufen sollen die Monatsentgelte um mindestens 200 Euro steigen. Die Laufzeit der Entgelttabellen soll 12 Monate betragen. Bei dieser Forderung orientieren sich die hessischen Gewerkschaften an den gleichlautenden Gewerkschaftsbeschlüssen gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Tarifrunde 2019. In der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen Mitglied.

Am 10. Januar hat die GEW gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Frankfurt ihre Forderungen für die kommende hessische Tarifrunde abgestimmt. Neben der Entgelterhöhung wurden weitere Forderungen an den Arbeitgeber aufgestellt: Bei den Entgelten für Praktikantinnen und Praktikanten verlangen die Gewerkschaften eine Anhebung um 100 Euro monatlich. Innenminister Beuth wies bei der Auftaktrunde am 1. Februar in Wiesbaden die Gehaltsforderung als für das Land Hessen nicht leistbar zurück. Ein Gegenvorschlag wurde nicht unterbreitet. Verhandelt wird auch für die Beschäftigten der hessischen Hochschulen mit Ausnahme der Universitäten in Frankfurt und Darmstadt. Diese beiden Einrichtungen sind tarifrechtlich unabhängig (siehe weiter unten).

Einbeziehung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in den Tarifvertrag

Neben der Erhöhung der Gehälter fordern die Gewerkschaften, endlich die Arbeitsbedingungen der vielen Tausend studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte tarifvertraglich abzusichern und diese Gruppe in den Tarifvertrag des Landes aufzunehmen. Dass jede einzelne Hochschule bestimmen kann, wie hoch das Gehalt der Hilfskräfte ausfällt, ist ein Skandal und hat nichts mit gerechten und wertschätzenden Arbeitsbedingungen zu tun. Die Bezahlung der Hilfskräfte schwankt hessenweit um mehr als 30 %. Den aus der derzeit uneinheitlichen Situation resultierenden Handlungsbedarf erkennt auch die neue schwarz-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag an: Die Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte sollen zukünftig „ähnlich zu Tarifverträgen“ geregelt werden, heißt es dort. Was auch immer „ähnlich zu“ bedeuten soll - wir wollen keine halben Sachen. Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte jetzt!

Befristungen: Quotenregelung gefordert

Seit 2013 ist das Befristungsunwesen an hessischen Hochschulen Thema der Tarifrunden mit dem Land. Dabei geht es vor allem um Stellen, auf denen Daueraufgaben erledigt werden. In vielen Fällen nehmen befristet Beschäftigte derartige Aufgaben wahr, wobei die Praxis einzelner Hochschulen hierbei unterschiedlich ist. Die Gewerkschaften schlugen daher beim letzten Tarifgespräch im vergangenen Oktober in Wiesbaden eine beschäftigtenspezifische Quotenregelungen bei den Befristungen im Hochschulbereich vor, um die Problematik in den Griff zu bekommen. Diese Quoten sind als hessenweite Durchschnittsquoten konzipiert, so dass die unterschiedlichen Erfordernisse an den einzelnen Hochschulen berücksichtigt werden können. Und sie beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Bereiche, die nicht durch Drittmittel finanziert sind. Die Höhe der von uns vorgeschlagenen Befristungsanteile, die das Land in einem ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung dringend notwendiger langfristiger Beschäftigungsperspektiven erreichen soll, sind moderat: Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll der landesweite Anteil der befristet Beschäftigten auf 75 Prozent abgesenkt werden (Dezember 2017: ca. 87 Prozent Bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) auf 20 Prozent (Dezember 2017: ca. 46 Prozent und bei den administrativ-technischen Beschäftigten (ATM) auf 8 Prozent (Dezember 2017: ca. 16 Prozent). Der genannte Anteil für die ATM entspricht im Übrigen dem Anteil, den eine Universität in Hessen bereits realisieren konnte.

Goethe-Universität Frankfurt und TU Darmstadt

Beide Hochschulen sind tarifrechtlich unabhängig. Insofern müssen mit diesen gesonderte Tarifverhandlungen geführt werden, die am 13. Februar (Frankfurt) bzw. am 21. Februar 2019 (Darmstadt) beginnen. Mit einem Abschluss ist an beiden Hochschulen erst nach dem Ende der Tarifrunde mit dem Land Hessen zu rechnen, also frühestens im April. Für die Frankfurter Universität gilt allerdings, dass die Einkommensentwicklung, die für die Beschäftigten des Landes vereinbart wird, auch für die Beschäftigten der Goethe-Universität gilt. Ein solcher Automatismus wurde aber nicht für alle Verhandlungsgegenstände vereinbart. An der TU Darmstadt wird auch die Einkommensentwicklung formal unabhängig vom Land Hessen verhandelt.

ver.di und GEW akzeptieren keine Schlechterstellung gegenüber Landesbeschäftigten

Nach fünf ergebnislosen Verhandlungsrunden haben die Tarifkommissionen von ver.di und GEW an der Technischen Universität Darmstadt beschlossen,  die Verhandlungen über den Haustarifvertrag der TU Darmstadt auzusetzen.

Der Hintergrund: Im Zuge der Hochschulautonomie der TU Darmstadt gilt seit 2010 für die knapp 4.500 Universitätsbeschäftigten ein eigener Tarifvertrag. Bisher wurde in Tarifverhandlungen zwischen den beiden Gewerkschaften und der TU Darmstadt das Ergebnis der Tarifrunden des Landes Hessen mit kleinen Abweichungen nachvollzogen. Nicht so jedoch in der laufenden Tarifrunde.

Das im März 2017 erzielte Tarifergebnis des Landes Hessen (TV-H) enthält eine hessenweite Freifahrtberechtigung für alle Landesbeschäftigten für das Jahr 2018. Genau an diesem Punkt haben sich nun die Verhandlungen an der TU Darmstadt festgefahren. Sowohl ver.di als auch die GEW haben deutlich gemacht, dass sie auch in diesem Punkt die gleichen Konditionen für die Mitarbeiter der TU vereinbaren wollen wie sie für den Rest des Landes Hessen gelten. „Es ist nicht einsehbar, warum eine Mitarbeiterin der benachbarten Hochschule Darmstadt, h_da, das Ticket erhalten wird, es einem TU-Beschäftigten jedoch vorenthalten werden könnte“, so der Verhandlungsführer der Gewerkschaften, Thomas Winhold von ver.di.

Die Universitätsleitung will die Zusage jedoch nur gewähren, wenn sie die Kosten für das Ticket vollständig vom Land Hessen refinanziert bekommt. „Sinn von Tarifverträgen ist es, verbindliche Regelungen zu treffen. Wir fordern die Universitätsleitung auf, von ihrer Tarifautonomie Gebrauch zu machen und uns ein verhandlungsfähiges Angebot zu machen – zumal der Präsident hochschulöffentlich erklärte, dass man das Ticket für die Mitarbeiter habe wolle", so Winhold weiter. 

Diese Situation wurde auch auf einer Personalversammlung am Freitag, dem 23.06. mit den Universitätsbeschäftigten diskutiert. In einer abschließenden aktiven Mittagspause zogen etwa 300 Beschäftigte vor die Mensa und die Präsidialverwaltung und gaben ihren Unmut kund. „‘Gleiches Geld für Gleiche Arbeit‘ bedeutet Freifahrtsrecht für TU Beschäftigte – das ist auch eine Frage der Wertschätzung. Wir sind dazu bereit, die Universitätsleitung noch öfter daran zu erinnern“ so eine Vertrauensfrau der Gewerkschaft.​

Für die Beschäftigten, die vom BAT zum 1. Januar 2010 in den TV-H übergeleitet wurden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgestiegen sind, gibt es besondere Besitzstandsregelungen für noch nicht vollendete Bewährungsaufstiege und Ansprüche auf eine Vergütungsgruppenpauschale. Seit 1.1.2012 muss die Gewährung dieser Ansprüche beantragt werden.

In den Genuss dieser Regelungen kamen u. a. ursprünglich alle aus dem BAT zum 1. Januar 2010 in den TV-H übergeleiteten Beschäftigten, wenn sie bei Fortgeltung des BAT den Aufstieg noch bis zum 31. Dezember 2012 vollzogen hatten. Ende 2014 wurde der Stichtag auf den 31. Dezember 2015 verlängert.  Neu seit dem Jahr 2012 greifende Besitzstände müssen beantragt werden. Bei der Beantragung noch nicht vollendeter Aufstiege ist eine individuelle Prüfung notwendig, um gegebenenfalls materiell nachteilige Wirkungen auszuschließen. Die Beantragung einer zustehenden Vergütungsgruppenpauschale ist in jedem Falle unschädlich.

An den Universitäten Frankfurt und Darmstadt gelten allerdings andere Fristen. Die folgenden Musteranträge sind für folgende Zeiträumen zu nutzen, wobei zu beachten ist, dass entsprechend der tarifvertraglichen Ausschlussfrist ein Antrag auch noch sechs Monate nach dem Anspruchszeitpunkt anspruchswahrend gestellt werden kann:

Land Hessen: bis 31. Dezember 2015
Goethe-Universität Frankfurt: bis 29. Februar 2016
TU Darmstadt: bis 30. April 2016

Zum Download im Mitgliederbereich
  • Goethe-Uni Frankfurt: Anträge TV §8 und 9 TV-Überleitung GU Ffm.
  • Land Hessen: Anträge TV-Hessen §8 und 9 TV-Überleitung Hessen
  • TU Darmstadt: Anträge TV §8 und 9 TV-Überleitung TU Da.
  • Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulage 2015

       Kontakt


         Referent Tarif und Besoldung

         Rüdiger Bröhling
          069–971293–17
          Fax 069–971293–93
          rbroehling@gew-hessen.de


         Referat Tarif, Besoldung, Beamtenrecht

          c/o GEW Hessen, Postfach 170316
           60077 Frankfurt

          Sebastian Guttmann | Bezirksverband Frankfurt
           sebastian.guttmann@gew-frankfurt.de

          Cornelia Barby | Kreisverband Fulda
           c.barby@gew-hrwm.de

           Andrea Zeiter
           a.zeiter@gew-darmstadt.de


      Tarifverträge und
      Entgelttabellen


         Tarifverträge der TU Darmstadt

           Tarifrecht der TU Darmstadt
           (TV-TU Darmstadt, TVÜ-TU Darmstadt
           und ergänzende Tarifverträge),
           Stand 1. Februar 2020, im
           Mitgliederbereich unter Tarifrecht.


         Tarifrunde 2019 Hochschule

           Tarifergebnis Tarifinfo 3

           Tarifvertrag für Hilfskräfte! Jetzt!

           Tarifinfo für Hilfskräfte
           an Hochschulen

           Tarifinfo für Beschäftigte
           an Hochschulen


         Entgelttabellen zum TV-H

          Für Tarifbeschäftigte der
          TU Darmstadt

          Entgelttabellen zum TV-TU
          Darmstad
t gültig ab 1. März
          2017 und ab 1. Februar 2018

          Entgelttabellen zum TV-TU
          Darmstadt
gültig ab 1. März 2015
          und ab 1. April 2016