Aktuelles aus der Landesrechtsstelle
Information zum Bezügenachweis Oktober 2012 für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
Das BAG hat am 20. März 2012 entschieden, dass die Urlaubsstaffelung zwischen dem 30. und dem 40. Lebensjahr nach TVöD gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt (9 AZR 529/10). Im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) und im Beamtenrecht finden sich die gleichen Regelungen wie im bisherigen TVöD.
Im Artikel „Besoldung und Versorgung“ von Andreas Skorka (HLZ 9/10 aus 2012) wurde berichtet, dass die Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte in Hessen ab 1. Oktober 2012 von 5 Prozent auf 4,17 % abgesenkt wird.
Dies ist falsch. Die Sonderzahlung beträgt für diese auch weiterhin 5 Prozent.
Autor und Redaktion bedauern den Fehler und bitten dafür um Entschuldigung, freuen sich aber mit den Aktiven über die...
Ansprüche auf Grundvergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe
Die GEW hat in den letzten Monaten sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Beratungen und Stellungnahmen des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) und in der Landespersonalkommission keine Gelegenheit ausgelassen, ihre grundsätzlichen Forderungen nach einer Senkung der Pflichtstundenzahl und einer Erhöhung der Schuldeputate zu wiederholen. Die GEW fordert erneut die Übertragung der...
Wir möchten über die Änderungen der neuen PflStdVO informieren, deren Zustandekommen hart umkämpft war. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um die neue PflStdVO standen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Förderschullehrkräfte, die Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte an Schulen für Erwachsene und die Kürzung der Anrechnungsstunden für die SV-Verbindungslehrer.
In den letzten Ausgaben der HLZ haben wir regelmäßig über den Stand der Beratungen zur Novellierung der Pflichtstundenverordnung (PflStdVO) berichtet. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen die Pläne zur Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte an den Schulen für Erwachsene und zur Kürzung der Anrechnungsstunden für die SV-Verbindungslehrer.
Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, erfüllt die Voraussetzungen für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst. Eingestellt ist man damit allerdings noch nicht.
Über die aktuelle Lage auf dem Lehrerarbeitsmarkt, Einstellungsprognosen und die verschiedenen Einstellungsverfahren (Rangliste, schulbezogene Einstellung, befristete Vertretungsverträge) können sich Bewerberinnen und Bewerber am Einfachsten über die Internetseite des Hessischen Kultusministeriums www.kultusministerium.hessen.de informieren.
Die Pflicht zur Mehrarbeit im Schuldienst, in der Regel in Form von Vertretungsunterricht, gilt für beamtete Lehrkräfte und Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis gleichermaßen. Rechtsgrundlage für die Leistung von Mehrarbeit ist für beamtete Lehrkräfte § 85 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen eamtengesetzes (HBG). Lehrkräfte sind nach dem HBG zur Mehrarbeit verpflichtet, soweit „zwingende dienstliche Verhältnisse dies...
Ausführliche Informationen der Landesrechtsstelle gibt es
>> bei uns im Mitgliederbereich
>> in der Hessischen Lehrerzeitung (HLZ)
Links zur Rechtsprechung
Bundesstelle für Rechtsschutz der GEW
Entscheidungen im Beamten-, Angestellten, Sozial- und Schulrecht
>> www.gew.de
DGB Rechtsschutz GmbH
Infos zur neuestes Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht








