Aktuelles aus der Landesrechtsstelle
Beamtinnen und Beamte, bei denen eine begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt wurde, erhalten nun einen Bescheid über die Neuberechnung des Zuschlags. Wie die Berechnung genau erfolgt, kann unserer Information aus der Landesrechtsstelle entnommen werden, die Mitglieder der GEW Hessen im Mitgliederbereich unter dem Stichwort "Beamtenrecht" abrufen können.
Das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist da. Dieses „2.DRModG“ vom 27. Mai 2013 wurde im Gesetz- und Versorgungsblatt Nr.11 veröffentlicht.
Etwas Verwirrung stiftet ein Brief des Regierungspräsidiums Kassel an Beamtinnen und Beamte, in dem diese aufgefordert werden, Angaben zu ihren "Vordienstzeiten" zu machen. Insbesondere sollen Ausbildungszeiten und ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, wie Lehraufträge, abgefragt werden.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 kann ein Arbeitsverhältnis daraufhin überprüft werden, ob bezogen auf den Befristungsgrund ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Die Folge ist, dass das bisherige befristete Arbeitsverhältnis dann als ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis gilt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Dienstversammlungen im Schuldienst aus rechtlicher Sicht nur sehr begrenzt möglich sind und sich nur auf Ausnahmefälle beschränken können. Keinesfalls können Sie im wöchentlichen Turnus stattfinden.
Am 6. März 2013 war es wieder einmal soweit. In einem mit GEW-Rechtsschutz geführten Musterverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht dem Land Hessen erklärt, dass es nicht auf Dauer die Rechtsprechung der höchsten Gerichte und die Wirksamkeit des Europäischen Rechtes ignorieren kann.
Für die meisten Beamtinnen und Beamten stellt sich früher oder später die Frage nach der Höhe ihrer Pension, sei es, um den Umfang einer privaten Vorsorge als zusätzliche Alterssicherung einzuschätzen oder sich gegen Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren abzusichern.
Am 8. März 2013 hat das Arbeitsgericht Gießen der Klage einer Grundschullehrerin und GEW-Kollegin stattgegeben, die über zehn Jahre lang in einer Kette von 14 Arbeitsverträgen beim Land Hessen beschäftigt war. Das Land Hessen muss die Klägerin nun unbefristet beschäftigen.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben am 28. 11.2012 im Hessischen Landtag mit Drucksache 18/6558 den Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechtes in Hessen (2. DRModG) eingebracht (HLZ 1-2/2013). Mit dem Artikelgesetz werden Änderungen in mehreren Gesetzen vorbereitet, unter anderem im Hessischen Beamtengesetz (HBG), im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG), im Hessischen...
Tarifbeschäftigte erhalten im November eine Jahressonderzahlung. Seit Jahren besteht ein Streit zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu der Frage, wie hoch diese Sonderzahlung sein muss, wenn Beschäftigte mehrere befristete Verträge im laufenden Kalenderjahr haben.
Ausführliche Informationen der Landesrechtsstelle gibt es
>> bei uns im Mitgliederbereich
>> in der Hessischen Lehrerzeitung (HLZ)
Links zur Rechtsprechung
Bundesstelle für Rechtsschutz der GEW
Entscheidungen im Beamten-, Angestellten, Sozial- und Schulrecht
>> www.gew.de
DGB Rechtsschutz GmbH
Infos zur neuestes Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht








