

76,3% der Studierenden sprechen sich für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der Goethe-Universität aus. Damit fordern sie die Universität auf, keine Kooperationen oder Drittmittelprojekte mit der Rüstungsindustrie oder der Bundeswehr einzugehen.
„Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 26.1.2012 zur Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen kann nur rundherum als enttäuschend bezeichnet werden“, erklärte Hartwig Schröder, Justiziar der GEW Hessen, in einer ersten Stellungnahme zu dem Luxemburger Urteil.
Auf einer GEW-Tagung für Ausbilderinnen und Ausbilder an Studienseminaren hat der hessische GEW-Vorsitzende, Jochen Nagel, die Landesregierung aufgefordert, nicht nur die geplanten Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen im Vorbereitungsdienst für die Lehrkräfte zurückzunehmen, sondern auch die politisch zugesagte Entlastung von Mentorinnen und Mentoren endlich umzusetzen.