Rechtsberatung
Warum in die Ferne schweifen – die Rechtsberatung vor Ort
In den Kreisen und Bezirken der GEW Hessen arbeiten ehrenamtliche Rechtsberaterinnen und Rechtsberater. Diese haben zwar keine juristische Ausbildung, können aber aufgrund ihrer langjährigen beruflichen und gewerkschaftlichen Tätigkeit und Erfahrung in vielen Bereichen eine erste Auskunft geben. Viele Rechtsberaterinnen und Rechtsberater sind in den örtlichen Personalräten, in den Gesamtpersonalräten und auch im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer aktiv. Auch diese Gremien sind für alle Kolleginnen und Kollegen kompetente Ansprechpartner. Hier können vielen Angelegenheiten vor Ort und auf kurzem Wege geklärt werden. Dies gleiche gilt für die Betriebsräte in privaten Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
Darüber hinaus verfügen die Bezirksverbände über Regionalbüros in Darmstadt, Frankfurt, Heuchelheim und Kassel. Die Bezirksrechtsberater bieten dort Sprechstunden an. Rechtsberatung in den GEW Bezirken
Die örtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberater erreichen Sie über die Kreisverbände.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner "für alles andere" , z.B. Tarif/Besoldung, Jugend/LiVs/Hochschule, Bildung, Weiterbildung, Sozialpädagogik….finden Sie unter "Meine Gewerkschaft/ Adressen" direkt und unter dem Stichwort „Geschäftsstelle“.
Die Landesrechtsstelle
Um alle Anfragen rechtlicher Natur, die nicht vor Ort geklärt werden können, kümmern wir uns selbstverständlich gerne. Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs, selbstverständlich aber auch nach Dringlichkeit, die sich vor allem aus laufenden Fristen ergeben kann, bearbeitet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Landesrechtsstelle zu erreichen:
Schriftlich
Eine seriöse juristische Arbeit erfordert Ruhe und Konzentration. Außerdem ist entscheidend, dass der Sachverhalt möglichst genau und für Dritte nachvollziehbar dargelegt wird und alle erforderlichen bzw. verfügbaren Unterlagen zusammengestellt werden. Wir bitten daher darum, sich möglichst schriftlich an uns zu wenden.
Post unter Postfach: 17 03 16, 60077 Frankfurt am Main
Fax 069/ 97 12 93 93 oder
E-Mail rechtsstelle@gew-hessen.de
Zu vielen Fragen gibt es "Informationen aus der Landesrechtsstelle", die Ihnen wir gerne per Post, Fax oder Email zuschicken. Sie können diese aber auch im „Mitgliederbereich“ einsehen.
Telefonisch
Darüber hinaus stehen wie auch telefonisch zur Verfügung. Die telefonischen Sprechzeiten sind eingeschränkt. In dringenden Fällen kann auch ein Rückruf vereinbart werden, der natürlich auch außerhalb der Sprechzeiten erfolgen kann. Hierfür können Sie uns auch gerne eine Email schicken.
Sollten Sie über die Telefonzentrale (-0) anrufen, genügt es, sich mit dem Sekretariat der Rechtsstelle verbinden zu lassen. Dort können bereits viele Anfragen oder Mitteilungen durch die Mitarbeiterinnen selbst erledigt sowie Nachrichten oder Mitteilungen hinterlassen werden. Geht es um eine rechtliche Beratung, so werden die Mitglieder an die Juristinen weiterverbunden.
Telefon Sekretariat: 069/971293-23
Montag und Freitag 10 bis 12 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Von Angesicht zu Angesicht - Persönlich
Die Landesrechtsstelle bietet montags von 13 bis 16 Uhr eine persönliche Sprechstunde in der Geschäftsstelle (Zimmerweg 12, Frankfurt am Main) an.
In den Schulferien findet diese nicht statt.
Wir bitten darum, dass sich unsere Mitglieder vorab telefonisch oder schriftlich für diese Sprechstunde bei uns anmelden, damit ein Termin vereinbart werden kann.
In Eilfällen können Mitglieder der GEW Hessen auch ohne Anmeldung in die Sprechstunde kommen. Wir bitten aber um Verständnis, falls es dann aufgrund vereinbarter Termine zu Wartezeiten kommen sollte.
Wir sind:
- Birgit Koch - kommissarische Leiterin, stellvertretende Landesvorsitzende
- Kathrin Kummer - Gewerkschaftssekretärin
- Annette Loycke - Gewerkschaftssekretärin
- Christiane Braun - Mitarbeiterin
- Petra Thaler - Mitarbeiterin
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und jeweils umfangreicher Rechtsgebiete besteht zwischen den beiden Juristen eine notwendige Arbeitsteilung, so dass eine Anfrage oft nur durch eine(n) der beiden sinnvoll beantwortet werden kann. Das gleiche gilt für bereits laufende Verfahren.
Hier ein paar Beispiele:
Kathrin Kummer: Arbeitszeit Schule/Hochschule allgemeine, Beförderung, dienstliche beurteilung, Befristung, Disziplinarrecht, Eingruppierung Schule/Hochschule, Einstellung, Kündigungsschutz Schule/Hochschule, Prüfungsfragen, Strafrecht, Schulrecht, Versetzung, (Arbeits- u. Dienst-) Zeugnisse (..)
Annette Loycke: Altersteilzeit, Arbeitsrecht allg., TV-H allg., Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung, Pensionierung, Teilzeit und Beurlaubung, Eingruppierung außerschulisch, Kündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung), Vergütungsfragen, Zusatzversorgung (...) .
Für Anfragen aus dem Bereich des Personalvertretungsrechts stehen beide gerne zur Verfügung.
In eiligen oder Fristsachen sind beide natürlich für alles zuständig!
Keine Sprechstunde am 13. Mai
Vom 10. bis 16. Mai 2013 sind unsere beiden Juristinnen Kathrin Kummer und Annette Loycke nicht im Haus. Daher wird auch die Sprechstunde am 13. Mai nicht stattfinden.
Die Landesrechtsstelle aber ab 13. Mai mit den beiden Mitarbeiterinnen Christiane Braun und Petra Thaler besetzt. In Eilfällen können sie alles Erforderliche veranlassen.








