

Aller Voraussicht nach wird der Hessische Landtag im Dezember den Gesetzentwurf verabschieden, mit dem nun auch den Gymnasien die „Wahl“ zwischen G8 und G9 ermöglicht wird. Leider ist dieses Gesetz kein Grund zur Freude, denn im Ergebnis führt es zu einer weiteren Zersplitterung der Schullandschaft, die für eine verstärkte Konkurrenz um Schülerströme und noch größere Probleme bei Schulwechseln sorgen wird.
Seit etwa 15 Jahren wird die schulpolitische Diskussion von dem Paradigma einer „selbstständigen Schule“ dominiert, die wahlweise auch als „autonome Schule“, „eigenverantwortliche Schule“ oder „selbstständigere Schule“ firmiert.
In der Diskussion um Selbständigkeit von Schule scheinen mir die Begriffe „Selbstständigkeit“ und „Autonomie“ als Synonyme verwendet zu werden. Autonom sollte und kann Schule jedoch nicht sein. Schule ist in Deutschland eine staatliche Pflichtveranstaltung, die in das Leben von – jungen – Menschen eingreift.
Demographische Entwicklung und verkürzte Schulzeit sorgen für sinkende Schülerzahlen. Die örtliche Presse veröffentlicht regelmäßig Einwahlzahlen und damit verbundene Schulrankings. In sorgfältig vorbereiteten und aufwändig gestalteten Informationsabenden erfahren Eltern und Schüler mehr über das Profil der Schulen.
Grundlage für das Konzept der „Selbstständigen Schule“ (SES) und der „Selbstständigen Beruflichen Schule“ (SBS) und ihrer 2011 erfolgten rechtlichen Implementierung im Hessischen Schulgesetz (§127d bis 127i) war der Modellversuch „Selbstverantwortung plus“ (SV-plus) an 17 beruflichen Schulen. Dieser lief zum 31.12.2011 nach sieben Jahren aus.
Fünf Tage vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt verkündete Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) in einer Pressemitteilung, drei bisher als Selbstständige Berufliche Schulen (SBS) organisierte Schulen (HLZ S. 7) seien auf dem Weg zur Rechtlich Selbstständigen Schule (RSBS).
Man gewinnt den Eindruck, dass in der Diskussion um die Ergebnisse der Hattie-Studie falsche Fronten aufgebaut werden. Die „sieben Schritte“ wird „im Prinzip“ nahezu jeder unterschreiben wollen. Entscheidend für das im Unterricht Machbare sind aber die tatsächlichen Rahmenbedingungen, und nicht die wohlmeinenden Absichten oder Idealvorstellungen von „gutem Unterricht“.
Seit etwa zwei Jahren treibt die Landesregierung eine neue Sau durchs Dorf: die Umstrukturierung der Schulverwaltung. Zunächst behauptete sie, mit „selbstständigen Schulen“ könne man Personal auf der regionalen Verwaltungsebene einsparen, weil Schulen vieles doch jetzt selbst erledigen könnten.
Auf Einladung der HLZ diskutierten Anfang Oktober Volker Fabricius und Sabine Lübbeke, die im Amt für Lehrerbildung (AfL) für die Akkreditierung von Fortbildungsangeboten und -anbietern zuständig sind, mit Heike Lühmann (GEW) und Gerhard Walentowitz (lea) über den Zustand und die Entwicklungsperspektiven der Lehrerfortbildung in Hessen. Das Gespräch moderierte Harald Freiling (HLZ).
In über 30 Jahren Lehrerinnendasein im hessischen Schuldienst habe ich wesentliche Entwicklungen in der Lehrerfortbildung miterlebt. Als reflektierende Praktikerin frage ich mich, was ich in den einzelnen Phasen gelernt habe. Nach dem Rückblick möchte ich einige Anforderungen für die Lehrerfortbildung der Zukunft formulieren.