anstatt endlich die Arbeitsbedingungen in den Schulen deutlich zu verbessern, will unsere Landesregierung – offenbar auch nach dem anstehenden Auswechseln des Ministerpräsidenten – ihren bildungsfeindlichen Kurs fortsetzen. Obwohl Hessen in praktisch allen Bundesländervergleichen einen der hinteren Plätze einnimmt,
- sollen im Kultushaushalt auch noch Kürzungen in Höhe von 45 Millionen Euro vorgenommen werden,
- kündigt nach Roland Koch auch der Ministerpräsident in spe, Volker Bouffier, an, Bildung nicht von Kürzungen ausnehmen zu wollen und die im sogenannten Bildungsgipfel verabredete Erhöhung der Ausgaben für Bildung nicht mitzutragen
und
- sollen wir zukünftig mit bis zu 67 1/2 Jahren noch vor der Klasse stehen.
Der „Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts“, in dem im Kern die Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters – bei Lehrkräften auf bis zu 67 1/2 Jahren – festgeschrieben werden soll, soll zwar nicht mehr vor den Ferien, wie noch in unseren letzten Informationen befürchtet, aber unmittelbar nach den Sommerferien im Hessischen Landtag verabschiedet werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme des DGB und seiner ÖD Gewerkschaften lehnen wir diese weitere gravierende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen entschieden ab. Diese ist von der individuellen Arbeitssituation bis hin zu den volkswirtschaftlichen Folgen absolut unsinnig. Genauso falsch wie die Heraufsetzung des Regeleintrittsalters für die gesetzliche Rente. Statt mehr Menschen in Erwerbsarbeit zu bringen, soll einmal mehr auf Kosten der Beschäftigten der Staatshaushalt saniert werden. Dies steht sogar so in der Begründung zum Gesetzentwurf und ist an Zynismus kaum zu überbieten. Wir fordern deshalb die Landtagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften über eine tatsächliche und überfällige Modernisierung des Dienstrechts aufzunehmen.
Scharf kritisieren wir auch, dass dieser Entwurf zu einem Zeitpunkt vorgelegt wird und vom Landtag beschlossen werden soll, zu dem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Erhöhung des Renteneintrittsalters noch längst nicht abgeschlossen ist. Die Überprüfungsklausel im Rentengesetz sieht vor, dass die neue Koalition 2010 die Lage älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt überprüfen lässt, um die Vertretbarkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters neu zu bewerten. Wird das derzeitig bestehende Gesetz nicht abgeändert, erfolgt ab 2012 die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre.
Aber wir wollen uns auch öffentlich zur Wehr setzen. Da der Gesetzentwurf bereits in der Plenarsitzung vom 7. bis 9. September 2010 durch den Landtag gepeitscht werden soll, ist die Zeit hierfür sehr kurz. Als erstes starten wir eine Unterschriftenaktion, mit der die Landtagsabgeordneten aufgefordert werden sollen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Deshalb bitte umgehend unterschreiben und sie an den Landesverband – spätestens bis Ende August – senden. (Die Listen sind am Ende der Seite zu finden.)
Für die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien planen wir öffentliche Aktionen.
Weitere Infos und Materialien, siehe Anhang









