In einem Schreiben vom 4. Januar 2010 an die Leitungen der staatlichen Schulämter, das Amt für Lehrerbildung und das Institut für Qualitätsentwicklung hat das hessische Kultusministerium seine „Erwägungen“ mitgeteilt, wie im Nachgang zu den bereits eingeleiteten Schritten wegen des Gehaltsabzugs auf die Arbeitsniederlegung von Lehrkräften und Funktionsstelleninhabern reagiert werden „sollte“.
Man beabsichtigt, gegen verbeamtete Lehrkräfte Missbilligungen und gegen angestellte Lehrkräfte Abmahnungen auszusprechen. Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber sollen einen Verweis bekommen.
Wir sind nicht bereit, dies so stehen zu lassen. Nicht zu akzeptieren ist aus unserer Sicht auch, dass Schulleitungen der Schwarze Peter zugeschoben werden soll: Jetzt sollen sie die Missbilligungen aussprechen.
Die GEW hat zum Streik aufgerufen, weil die Landesregierung den Lehrkräften willkürlich die die im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeitverkürzung verweigert. Wir haben zum Streik aufgerufen, weil die Arbeitsbedingungen in den Schulen, auch zur Sicherung der Qualität der Arbeit und damit im Interesse der Schülerinnen und Schüler, dringend verbessert werden müssen.
Es ist inakzeptabel, wenn die Landesregierung, die für die schlechten Arbeitsbedingungen verantwortlich ist, sich wieder einmal auf eine obrigkeitsstaatliche Auslegung des Beamtenrechts zurückziehen will und gegen diejenigen, die sich mit ihrer Teilnahme am Streik für Verbesserungen engagiert haben, Sanktionen aussprechen. Deshalb werden wir, gestärkt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auch dagegen mit aller Entschiedenheit vorgehen.
In unserer Rechtsstelle haben wir hierzu umfangreiche Informationen erstellt. Diese enthalten neben den wichtigen rechtlichen Ausführungen und Hinweisen auch Mustervorlagen, die Betroffene in entsprechenden Verfahren nutzen können und sollen.
Mehr dazu im Mitgliederbereich dieser Homepage unter den Stichworten „Arbeitsniederlegung“, „Arbeitsrecht“ und „Angestellte“.









