Empfehlung zum Streikanschreiben der Schulämter
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Vom: 04. Dezember 2009

Zur Zeit sind Schulämter dabei, die über 5.000 Streikenden wegen der Teilnahme am Streik und eines damit verbundenen „anteiligen Verlusts der Dienstbezüge“ anzuschreiben. Wie bereits mehrfach dargestellt, teilt die GEW Hessen die in diesem Schreiben enthaltene Rechtsauffassung nicht. Die GEW fordert aber nicht die Fortzahlung der Bezüge für die wegen des Streiks ausgefallenen Unterrichtsstunden, da dies gängige Praxis bei allen Streiks ist.

Deshalb empfehlen wir den Kolleginnen und Kollegen, zunächst die im Schreiben angeführte Zahl der ausgefallenen Stunden zu überprüfen. Sollte diese Zahl nicht stimmen, muss eine Korrektur schriftlich gefordert werden. Eine weitere schriftliche Reaktion ist nicht erforderlich, da es ja nur um den bei Streiks üblichen Gehaltsabzug geht. Für alle, die aber trotzdem antworten möchten, stellen wir die Datei für ein entsprechendes Musterschreiben zum Herunterladen zur Verfügung.

Übrigens: Für alle. die im November Mitglied der GEW waren, zahlt die GEW das angekündigte Streikgeld.

Sollte die in dem Schreiben angegebene Zahl der ausgefallenen Stunden richtig sein, kann dieses Streikgeld gemeinsam mit einer Kopie des Schulamtsschreibens schriftlich bei der GEW Hessen beantragt werden. Das Antragsformular hierzu kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Broschüren