In Essen und Gütersloh wurden die Blaupausen entwickelt, in Hannover, Stuttgart, Wiesbaden und vielen anderen Landeshauptstädten arbeitet man mit Hochdruck an der Umsetzung: Hochschulen werden nach dem Vorbild gewerblicher Unternehmen und betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle umgebaut. Mit schwer wiegenden Folgen. Die Kompetenzen der gewählten Kollegialorgane werden auf bloße Beratungsfunktionen reduziert, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und Studierenden abgebaut. Auch die Selbstverwaltungsrechte der Professorinnen und Professoren werden grundsätzlich in Frage gestellt, wenn autokratische Hochschulleitungen, Dekanate und mit externen Wirtschaftsvertretern besetzte Hochschulräte das Sagen haben. Konsequenterweise hat man im baden-württembergischen Hochschulgesetz bereits die Hochschulräte in Aufsichtsräte und die Rektorate in Vorstände umbenannt.
Dass die Umwandlung der Hochschulen in Unternehmen sogar die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreitet, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zum Hamburgischen Hochschulgesetz deutlich gemacht (HLZ S. 14). Hatte das Gericht 1973 der Demokratisierung der Hochschulen noch enge Grenzen gesetzt, verlangt es vom Gesetzgeber jetzt, „ein hinreichendes Niveau der Partizipation der Grundrechtsträger“ sicherzustellen. Hatte der Marburger Politikwissenschaftler und Staatsrechtler Wolfgang Abendroth 1973 noch die Länderparlamente und Regierungen aufgefordert, gegen das Karlsruher Hochschulurteil „Alarm zu schlagen“, schlägt heute Karlsruhe Alarm gegen den Bruch der Länder mit der jahrhundertealten Tradition der akademischen Selbstverwaltung.
Nach dem Leitbild der unternehmerischen Hochschule müsse sich Hochschulen wie Wirtschaftsunternehmen auf einem Markt behaupten. Als Waren und Dienstleistungen müssen sie verwertbare Forschungsergebnisse, Lehre und Studium feilbieten – und zwar an kaufkräftige Nachfrager. Der Paradigmenwechsel in der Forschungsfinanzierung weg von der institutionellen Förderung der Hochschulen hin zur Projektförderung hat hierin seine Wurzel, ebenso wie die Einführung von Studiengebühren, die aus studentischen Mitgliedern einer Selbstverwaltungskörperschaft Kundinnen und Kunden eines Dienstleistungsunternehmens macht. Die durch Steuergeschenke für die Reichen oder die Schuldenbremse politisch erzeugte Armut der öffentlichen Haushalte begünstigt diese Entwicklung zusätzlich.
Folge dieses Paradigmenwechsels ist die Prekarisierung wissenschaftlicher Arbeit. Auch wenn kein Geringerer als der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Universitäten aufgefordert hat, mit Drittmitteln auch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, bringen nur wenige diesen Mut auf. Unter den wissenschaftlichen Angestellten kommen heute auf einen unbefristet Beschäftigten 6,7 befristet Beschäftigte. Zusätzlich verlagern die Hochschulen einen immer größeren Anteil ihrer Lehraufgaben auf eine akademische Reservearmee scheinselbstständiger Lehrbeauftragter.
Der erfolgreiche Widerstand gegen Studiengebühren nicht nur in Hessen, sondern auch im Saarland und in Nordrhein-Westfalen belegt indes, dass die Entwicklung hin zur unternehmerischen Hochschule nicht unumkehrbar ist. Und die breite Unterstützung des von der GEW initiierten Templiner Manifests für die Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung zeigt, dass sich nicht nur Studierende, sondern auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wehren können.
Mit ihrem vom Gewerkschaftstag beschlossenen wissenschaftspolitischen Programm hat die GEW deutlich gemacht: Wir können auch anders. Es gibt Alternativen zur unternehmerischen Hochschule, wir wollen Wissenschaft demokratisieren, Hochschule öffnen und Arbeits- und Studienbedingungen verbessern.
Wir wollen eine demokratische und soziale Hochschule.
Dr. Andreas Keller
Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung beim GEW-Hauptvorstand.









