Start in die Schule im Beamten- und Arbeitsverhältnis
Kategorie: Aktuelles aus der Landesrechtsstelle

 

Vom: 02.08.12

Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, erfüllt die Voraussetzungen für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst. Eingestellt ist man damit allerdings noch nicht.

Je nach Lage auf dem Lehrerarbeitsmarkt kann zwischen Ausbildungsabschluss und Berufseinstieg im öffentlichen Schuldienst noch ein mehr oder weniger langer Weg liegen, der auch mit einer Reihe von Stolpersteinen gepflastert sein kann. Manche erhalten sofort eine „Planstelle“ als Beamtin bzw. Beamter, manche müssen zunächst mit befristeten Vertretungsverträgen zurechtkommen. Letzteres gilt auch für Menschen ohne „volle Lehrbefähigung“ nach deutschem Recht.

In dieser Information möchten wir die aus unserer Sicht wesentlichen rechtlichen Fragen beim „Start in die Schule“ erläutern.

PDF zum Download im Mitgliederbereich >> Einstellung und Versetzung