Urlaub nach Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit
Kategorie: Aktuelles aus der Landesrechtsstelle

 

Vom: 27.06.12

In einem in der Presse viel beachteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 03.05.2012 (C-337/10) entschieden, dass ein in den Ruhestand versetzter Feuerwehrmann einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Mindesturlaubsanspruchs hat, den er aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte. Wir stellen das Urteil und die Entstehungsgeschichte kurz vor und fragen nach den möglichen Konzequenzen.

Die entsprechende Information aus der Rechtsstelle findet sich im Mitgliederbereich unter dem Stichworten Arbeitszeit, Arbeits- und Sozialrecht, Beamtenversorgung sowie Besoldung- und Vergütung.