Fotos: Platz 1 (Frauen) Karla Kamps-Haller (GEW) und Platz 2 (Männer) Michael Hofmann (GEW)
In der zweiten Mai-Woche wählen im Zuge der Personalratswahlen des öffentlichen Diensts des Landes Hessen auch die Hochschulbeschäftigten die örtlichen Personalräte an ihren Hochschulen sowie den Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Für die Beschäftigten an den Hochschulen sind die Wahlen von nicht zu unterschätzender Bedeutung – schließlich bietet das Personalvertretungsrecht neben der Beteiligung an den Hochschulgremien im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung den zentralen Ansatzpunkt, um auf die Entwicklung der Hochschulen Einfluss zu nehmen und die eigenen Interessen in diese einzubringen. Die Wahlen finden vor dem Hintergrund deutlich gewachsener Arbeitsbelastungen und zunehmender Beschäftigungsunsicherheiten statt, was eine effektive Vertretung durch den Personalrat umso dringlicher erscheinen lässt.
Engagierte Interessenvertretung wichtiger denn je!
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, können einige Ursachen
benannt werden, die zu sich verschlechternden Arbeitsbedingungen an den Hochschulen beitragen: Die Zahl der Studierenden in Hessen hat im Wintersemester 2011/2012 mit etwa 209.000 einen neuen Rekord erreicht. Die Gesamtzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % erhöht, die Zahl er Erstsemester ist im Jahresvergleich sogar um 11,3 % angestiegen. Im Verlauf der vergangenen zehn Jahre ist die Gesamtzahl der Studierenden um 33,5 % gewachsen. Der größte Ansturm auf die hessischen Hochschulen aufgrund der verkürzten gymnasialen Schulzeit in Hessen steht allerdings erst noch bevor. Da die finanzielle und personelle Ausstattung der Hochschulen mit dieser – an sich erfreulichen – Entwicklung nicht mithält, führt das sich verschlechternde Verhältnis zwischen der Zahl der Lehrenden und der Zahl der Studierenden zu einer zunehmenden Belastung.
Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-Master-System fordert die Lehrenden besonders, erstens durch den Prozess der Neueinführung der Studiengänge selbst, zweitens durch die Verdichtung des Prüfungsniveaus durch die (unnötig) rigide Ausgestaltung der neuen Studien- und Prüfungsordnungen. Die Umstellung der Hochschul- und Forschungsfinanzierung weg von der Grundfinanzierung und hin zur leistungsbezogenen Finanzierung im Zuge der Durchsetzung der „unternehmerischen Hochschule“ bringt einen steigenden Aufwand jenseits der originären wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre mit sich, der zu einem großen Teil von Mittelbaubeschäftigten getragen wird – sei es in Drittmitteleinwerbung, Evaluation oder Berichterstattung.
Die Hochschulen (miss)verstehen das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz als Freibrief zur hemmungslosen Befristung von wissenschaftlichen Beschäftigten. So ist das quantitative Verhältnis von befristeten zu unbefristeten wissenschaftlichen Beschäftigten immer schlechter geworden – die letzteren stellen inzwischen nur noch eine kleine Minderheit. Aber auch die Beschäftigungsdauer von befristeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat sich immer weiter verkürzt – inzwischen sieht jeder zweite Arbeitsvertrag eine Laufzeit von weniger als einem Jahr vor. (1)
Während die Zahl der Professuren stagniert oder sogar zurückgeht, hat im Bereich des Mittelbaus ein – wenn auch unzureichender –Beschäftigungsaufbau stattgefunden, so dass dieser inzwischen einen ganz erheblichen Teil der Aufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement trägt. Dennoch sind andererseits als Resultat dieser Entwicklung die Chancen auf einen dauerhaften und sozial abgesicherten Verbleib an der Hochschule, sei es durch die Berufung auf eine Professur oder durch eine Dauerstelle, immer geringer geworden.
Personalvertretung an hessischen Hochschulen
Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) sieht vor, dass in den Landeseinrichtungen ein Personalrat zu wählen ist, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle vertritt und dabei auf gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte zurückgreifen kann. Zudem gibt es durch die Hauptpersonalräte auch auf der Ebene der Ministerien eine Personalvertretung, die für Angelegenheiten zuständig ist, die mehrere oder alle dem Ministerium zugeordnete Dienststellen betreffen. Für die Hochschulen ist somit der Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
Da die Goethe-Universität Frankfurt und die TU Darmstadt die Dienstherreneigenschaft innehaben, fallen deren Beschäftigte aus der Vertretung durch den Hauptpersonalrat heraus. Die personalvertretungsrechtliche Isolierung dieser beiden Universitäten steht in einem Widerspruch zu der weiterhin bestehenden weitgehenden Abhängigkeit vom Land – sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch bezüglich der finanziellen Ausstattung der Hochschulen. Wahlberechtigt zum Hauptpersonalrat sind 16.143 Beschäftigte, darunter finden sich 4.890 wissenschaftliche Mitglieder an den verbleibenden drei Universitäten und 753 wissenschaftliche Mitglieder an den anderen Hochschulen. Leider schränken mehrere Regelungen die Möglichkeiten der Interessenvertretung durch den Personalrat im Hochschulbereich ein: Zum einen sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrats für wissenschaftliche Beschäftigte eingeschränkt (vgl. § 97 Abs. 3, § 100 HPVG), zum anderen ist mit den studentischen Hilfskräften ein wichtiger Teil der Beschäftigten grundsätzlich ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 HPVG).
Wissenschaftliche Hilfskräfte hingegen haben aktives und passives Wahlrecht. Auch Lehrbeauftragte sind, insofern sie nicht über den Lehrauftrag hinaus regulär an einer Hochschule beschäftigt sind, in der Regel aus der Personalvertretung ausgenommen. In den Personalräten werden die Beschäftigten entsprechend des jeweiligen Anteils an der Belegschaft durch Frauen und Männer repräsentiert (§ 13 HPVG). Die Beschäftigten werden auch hinsichtlich ihres Beschäftigungsverhältnisses unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, in denen sie wahlberechtigt sind und die in den Personalräten entsprechend ihres Belegschaftsanteils vertreten sind. An den Hochschulen besteht neben den Gruppen der Beamten und der Arbeitnehmer auch die Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder (§ 97 Abs.2 HPVG). Diese Regelung stellt sicher, dass die wissenschaftlichen Beschäftigten und ihre spezifischen Belange in den Hochschulpersonalräten angemessen repräsentiert sind. Umso bedauerlicher ist, dass die Hochschulen diese Gruppe zunehmend möglichst eng definieren, indem sie etwa wissenschaftlich ausgebildete Beschäftigte an Rechenzentren oder in den Bibliotheken aus dieser Gruppe ausgrenzen.
Dies wird weder dem Selbstverständnis dieser Beschäftigten noch deren wissenschaftlich qualifizierten Arbeitsinhalten gerecht. Beschäftigte können aber die vom Wahlvorstand aufgestellte Wählerliste einsehen und gegebenenfalls gegen die dort vorgenommene Gruppenzuordnung Widerspruch einlegen (§ 3 der Wahlordnung zum HPVG).
Personalratswahlen 2012: Die GEWerkschaft stärken!
In den Belegschaften der Hochschulen rumort es angesichts der skizzierten Zustände inzwischen ganz erheblich. Ausdruck findet dies etwa in der großen Resonanz, die das inzwischen von über 8.400 Personen unterstützte Templiner Manifest der GEW findet (2). Bei den offensichtlich notwendigen Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen kommt den Personalräten angesichts der gesetzlich abgesicherten Mitbestimmungsrechte eine Schlüsselrolle zu. Dabei ist eine effektive Personalratsarbeit aber auch auf das Zusammenwirken mit anderen Akteuren angewiesen – etwa mit den Studierendenvertretungen, den Gewerkschaften insbesondere in ihrer Funktion als Tarifvertragspartei und vor allem mit den Beschäftigten selbst.
Die GEW hat für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder für die Wahl zum Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit ver.di eine Liste aufgestellt, mit der sie für die in dieser Gruppe zu vergebenden vier Frauen und vier Männersitze kandidiert. An vielen hessischen Hochschulen tritt die GEW gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di auch bei den örtlichen Wahlen für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder an. Für die Gruppen der Beamten und der Arbeitnehmer tritt hingegen jeweils nur ver.di an.
Auf den gewerkschaftlichen Vorschlagslisten kandidieren Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Hochschulbereichen. Es finden sich dort sowohl Beschäftigte auf Dauerstellen als auch befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Qualifikationsstellen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und wissenschaftliche Hilfskräfte. Sie stehen ein für eine engagierte und kompetente Interessenvertretung der Hochschulbeschäftigten im Personalrat und können dabei auf die Ressourcen der Gewerkschaft zurückgreifen – sei es durch Schulungen, durch Informationsmaterial oder durch die Unterstützung durch ehren- und hauptamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.
Alle Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen sind dazu aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen und mit ihrer Stimme die Gewerkschaft zu stärken!
Roman George
Landesfachgruppenausschuss Hochschule und Forschung der GEW Hessen
Quellen
(1) Georg Jongmanns: Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, HIS: Forum Hochschule 4/2011, Hannover, S. 73.
(2) http://www.templiner-manifest.de
ver.di und GEW: Gemeinsame Liste Wissenschaftliche Mitarbeiter für die Wahl zum Hauptpersonalrat Wissenschaft und Kunst
Frauen
1. Karla Kamps-Haller, Hochschule RheinMain, Institut Weiterbildung im Beruf GEW
2. Karin Schubert, Hochschule Darmstadt, Fachbereich Chemie und Biotechnologie ver.di
3. Kornelia Köwing, Universität Kassel Kunsthochschule GEW
4. Monika Gonka, Technische Hochschule Mittelhessen, Beauftragte für
Qualitätsmanagment ver.di
Männer
1. Jörg Buch, Hochschule für Gestaltung, Offenbach Siebdruckwerkstatt ver.di
2. Michael Hoffmann, Justus-Liebig-Universität Gießen, Gesellschaftswissenschaften und Philosophie GEW
3. Jörg Schake, Hochschule Darmstadt Fachbereich Informatik ver.di
4. Nikolai Huke, Philipps-Universität Marburg, Institut für Politikwissenschaft GEW








