Deftige Kritik seitens der Gewerkschaften erntete der von CDU- und FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes für 2011/2012 in der Ausschussanhörung Mitte August. Denn von einer Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses von April 2011, wie sie Innenminister Rhein vorab angekündigt hatte, konnte keine Rede sein. Zur Erinnerung: Die 1,5prozentige Erhöhung der Bezüge 2011 sollten die Beamtinnen und Beamten sechs Monate später als die Tarifbeschäftigten erhalten, nämlich am 1. Oktober 2011.
Dasselbe Spiel 2012: Die 2,6-Prozent-Erhöhung wird es erst sieben Monate später geben. Die für Tarifbeschäftigte vereinbarte Einmalzahlung im Jahr 2011 – 360 Euro bei Vollzeit – ließen CDU und FDP zunächst gänzlich unter den Tisch fallen. Am 13. September 2011 präsentierten aber beide Parteien eine Modifikation ihres Entwurfs.
Die Beamtinnen und Beamten sollen nunmehr die Einmalzahlung in voller Höhe erhalten, aber nur in den Besoldungsgruppen A3 bis A11. Diese „soziale Komponente“, so der Unionsfraktionschef Christean Wagner, bedeute „eine zusätzliche Haushaltsbelastung in Höhe von zehn Millionen Euro“. Dass damit den privaten Haushalten der Beamtinnen und Beamten im Verhältnis zu einer Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses immer noch ca. 60 Mio. Euro 2011 und gut 85 Mio. Euro 2012 abgezwackt werden, verschwieg Wagner selbstverständlich. Florian Rentsch (FDP) ließ es sich bei der Pressekonferenz nicht nehmen, noch eine Frechheit in Richtung Lehrkräfte loszuwerden: Diese habe man bei der Einmalzahlung unberücksichtigt gelassen. Und erklärend ergänzte er, dass die Regierung in den vergangen Jahren „die Arbeitsbedingungen für Lehrer verbessert“ habe, „zum Beispiel durch kleinere Klassen“.
An der ganzen Posse ist eines deutlich abzulesen: nämlich die Regierungsstrategie, die verschiedenen Beschäftigtengruppen gegeneinander auszuspielen. Hessen ist das einzige von 16 Bundesländern, das seit 2006 nicht nur die Einkommensentwicklung im Besoldungsbereich bestimmen kann, sondern seit 2004 auch weitgehend im Tarifsektor. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern sitzt es selbst als Arbeitgeber am Verhandlungstisch. Gerade in Hessen würden also gute Voraussetzungen dafür bestehen, eine divergierende Entwicklung bei den Einkommen der verschiedenen Beschäftigtengruppen zu verhindern.
Auf eine „soziale Komponente“ als Begründung für die Benachteiligung der Besoldungsgruppen ab A12 zu verweisen, ist auch deshalb sehr bemerkenswert, weil sich das Innenministerium bei den Verhandlungen im April noch gegen eine stärker ausgeprägte soziale Komponente mit Händen und Füssen gewehrt hat. Das Argument ist also nicht ernst gemeint. Der Regierung geht es vielmehr um möglichst umfangreiche Einsparungen und die Spaltung der Beschäftigten. Diese wiederum müssen darauf die richtige Antwort finden. Offenbar führten die geplante „Nachbesserung“ des Besoldungsgesetzes dazu, dass das Gesetz nicht mehr im September verabschiedet werden konnte. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes stehen für den 4. und den 6. Oktober 2011 auf der Tagesordnung des Landtages. An der Erhöhung zum 1. Oktober 2011 ändert sich damit nichts; der Zahlungszeitpunkt verschiebt sich allerdings.








