Am 5. April 2011 konnte in Wiesbaden eine Tarifeinigung für die über 50.000 vom TV-Hessen erfassten Landesbeschäftigten unterschrieben werden. Die GEW Tarifkommission Hessen empfiehlt die Annahme der ausgehandelten Regelungen. Jetzt sind die GEW-Mitglieder in einer Befragung am Zuge, ihr Votum zum Tarifergebnis abzugeben.
Gehaltserhöhung ab 1. April 2011
Rund dreieinhalb Wochen nachdem GEW, ver.di und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Potsdam mit der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) ein Tarifergebnis erzielt hatten, legten die Tarifvertragsparteien am 5. April 2011 für die über 50.000 Landesbeschäftigten in Hessen die Einkommensentwicklung für 2011 und 2012 fest.
Zum 1. April 2011 werden – wie im Bereich der TdL – die Einkommen um 1,5 % erhöht. Zudem erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 360 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende bekommen einmalig 120 Euro. Die Einmalzahlung soll spätestens zum 30. Juni 2011 ausgezahlt werden. Am 1. März 2012 folgt die zweite lineare Erhöhung um 2,6 %. Der die Einkommen regelnde Tarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.
Die Laufzeit entspricht also damit derjenigen, die mit der TdL in Potsdam vereinbart worden war. Ebenso entspricht die materielle Wertigkeit der Gehaltserhöhung der TdL-Vereinbarung. Die Verhandlungsführerin der GEW, Ilse Schaad, betonte in Wiesbaden vor der Tarifkommission der GEW, dass es damit dem Arbeitgeber nicht gelungen sei, in Hessen einen Tarifvertrag mit niedrigerer Bezahlung als in den anderen Bundesländern durchzusetzen.
Hessische Tabelle
Mit der linearen Erhöhung von 2,6 % ab 1. März 2012 gibt es für Hessen allerdings eine eigene und von der TdL-Tabelle abweichende Tabelle. Denn für die Tarifbeschäftigten der anderen Bundesländer wurde für 2012 eine (etwas geringere) lineare Erhöhungskomponente vereinbart sowie ein darauf aufsetzender Sockelbetrag (1,9 % plus 17 Euro zum 1.1.2012).
Vor allem für die in der GEW organisierten Beschäftigten wird mit der hessischen Variante ein Ergebnis erzielt, durch das die Einkommen im Durchschnitt auf Dauer sogar etwas höher sind als in den anderen Bundesländern. Denn bei Vereinbarung einer linearen Erhöhungskomponente statt eines für alle Entgeltgruppen gleichen Sockelbetrages ist die Erhöhung in den oberen Entgeltgruppen höher als in den niedrigen. Das hilft vor allem den vielen teilzeitbeschäftigten und dadurch nicht allzu üppig verdienenden Lehrkräften in den Entgeltgruppen 9 bis 14, bei denen die Teilzeitquote im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch ist wie bei den hessischen Landesbeschäftigten insgesamt.
Zeitrahmen für Verhandlungen über eine Entgeltordnung
Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem über den zeitlichen Rahmen für Verhandlungen zu einer Entgeltordnung, also einen Tarifvertrag, der die Eingruppierung der Angestellten festlegt, verständigt. Mit den anderen Bundesländern wurde in Potsdam Anfang März eine im Januar 2012 in Kraft tretende Entgeltordnung vereinbart, die allerdings die von der GEW vehement in der Tarifrunde 2011 eingeforderte Eingruppierung der Lehrkräfte nicht umfasst.
Mit der Tarifeinigung in Wiesbaden wurde in Anbetracht der Entwicklungen bei der TdL und der Tatsache, dass das neue Tarifrecht in Hessen erst 2010 und damit mehr als drei Jahre später als in den anderen Bundesländern eingeführt wurde, ein Zeitrahmen für die Verhandlungen zu einer hessischen Entgeltordnung festgelegt. Die ersten Gespräche dafür sollen im 4. Quartal 2011 beginnen. Die Entgeltordnung selbst soll für Hessen möglichst bis zum 1. Januar 2014 wirksam werden. Darüber hinaus vereinbarten beide Seiten erneut, unter Berücksichtigung der Entwicklung in den übrigen Bundesländern auch Verhandlungen über eine tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften aufzunehmen.
Verlängerung der Besitzstände im Überleitungsrecht
Das Überleitungsrecht wird verlängert. Noch nicht vollzogene Aufstiege bleiben bis zum 31. Dezember 2012 erhalten. Das nutzt im Organisationsbereich der GEW vor allem den Beschäftigten im sozialpädagogischen Bereich, im Bereich von Hochschule und Forschung sowie den Lehrkräften ohne Befähigung zum Lehramt. Über eine weitere Verlängerung der Fristen soll im Rahmen der Tarifrunde 2013 verhandelt werden.
Weitere Regelungen
Zu Gunsten von Lehrkräften mit befristeten Verträgen hat die GEW die Klarstellung erreicht, dass Beschäftigungszeiten aus mehreren Arbeitsverhältnissen beim Land Hessen (zuzüglich sechs Monate vom Vorbereitungsdienst) bei der Stufenlaufzeit bei Neueinstellungen zusammengezählt werden. Aufgrund des Inkrafttretens des TV-H am 1. Januar 2010 dürfte es bisher in Hessen kaum Fallkonstellationen gegeben haben, bei denen diese Klarstellung zur Anwendung hätte kommen können. Die Erfahrungen aus einigen anderen Bundesländern zeigen aber, dass eine solche Regelung sinnvoll und notwendig ist.
Die Aufnahme von künstlerischen Lehrkräften an den Kunst- und Musikhochschulen des Landes Hessen in den Geltungsbereich des TV-H soll in den Redaktionsverhandlungen geklärt werden. Bisher sind diese Beschäftigten vom Schutz des Tarifvertrages ausgenommen.
Blockadehaltung: Keine Zusage zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte
Die Gewerkschaften forderten in den Verhandlungen zudem die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger und –empfängerinnen des Landes. Der Innenminister verweigerte sich einer entsprechenden schriftlichen oder mündlichen Zusage. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes müssen nun gemeinsam Druck auf Landesregierung und Landtagsfraktionen ausüben, damit die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung gesetzlich geregelt wird.
Zudem waren in Wiesbaden erneut die zu langen Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten sowie der Lehrkräfte Thema. Denn hierbei steht immer noch die Übertragung des Tarifergebnisses aus 2009 aus. Die GEW hat in diesem Kontext sehr deutlich auf die Benachteiligung der Lehrkräfte hingewiesen, insbesondere wenn die langfristige Entwicklung der verschiedenen Wochenarbeitszeiten analysiert wird. Zwar hat die Arbeitgeberseite im Prinzip die Problematik der Entwicklung auf diesem Gebiet anerkannt. Sie beharrte aber gleichzeitig darauf, eine Lösung nur in mittelfristiger Perspektive angehen zu wollen.
Goethe-Universität Frankfurt und TU Darmstadt
Die Beschäftigten der Goethe-Universität Frankfurt profitieren direkt von den mit dem Land Hessen vereinbarten Regelungen zur Einkommensentwicklung. Denn für sie gilt zwar ein eigener Tarifvertrag (TV-G-U), die Entwicklungen beim Land wurden aber an der Frankfurter Hochschule bis auf wenige Ausnahmen dynamisch angebunden. Das heißt, auch für diese Beschäftigtengruppe gibt es die Einmalzahlung und die beiden linearen Erhöhungsschritte.
Anders sieht die Lage an der tariflich ebenfalls selbständigen TU Darmstadt aus. Dort war im vergangenen Jahr keine dynamische Anbindung hinsichtlich der Gehaltsentwicklung vereinbart worden. An der TU Darmstadt müssen daher in Anbetracht des Wiesbadener Ergebnisses eigenständige Verhandlungen geführt werden.
Mitgliederbefragung
Die GEW wird nun, wie bereits in den früheren Tarifrunden, ihre Mitglieder befragen, ob sie dem erzielten Tarifergebnis zustimmen. Die Tarifkommission der GEW hat in ihrer Sitzung am 4./5. April 2011 die Zustimmung zu dem Verhandlungsergebnis einstimmig empfohlen. Alle Mitglieder der GEW, die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Hessen stehen, sind nun aufgerufen, ihr Votum zum Tarifabschluss auch unter dem Gesichtspunkt abzugeben, ob sie bereit sind, für ein besseres Ergebnis unbefristet zu streiken.
Die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien endet am 3. Mai 2011. Die Mitgliederbefragung läuft daher bis zum 29. April 2011.
- Dateien:
Tarifinfo_2011_April_2011_04_07.pdf









