Wie selbstständig ist die „selbstständige Schule“?
Von Gerd Turk
Ein Gymnasium im Main-Taunus-Kreis nahm das permanente Reden von der „selbstständigen Schule" und der „pädagogischen Profilbildung" beim Wort – und stellte einen Antrag. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die das Fach Religion abwählen, sollten die Möglichkeit haben, statt des schulgesetzlich vorgesehenen Ersatzfaches Ethik auch Philosophie zu wählen. Vorgaben der Kultusministerkonferenz für das Abitur waren nicht tangiert, alles schien auf bestem Weg. Aber: Statt die Schule zu beglückwünschen, dass sie die personellen und fachlichen Ressourcen für ihr Vorhaben hat und viele Schülerinnen und Schüler sich dafür interessieren, wird der Antrag vom Hessischen Kultusministerium (HKM) abgelehnt. Mit einer hanebüchenen, schon provokant dürftigen Begründung: Im Schulgesetz sei nur Ethik als Ersatzfach vorgesehen. Aber gerade weil der Schule dies auch ohne HKM-Belehrung bekannt war, hatte sie einen Antrag auf eine vom Gesetz abweichende Regelung gestellt, wozu § 14 (Schulversuche und Versuchsschulen) und § 127c (Weiterentwicklung der Selbstverwaltung) des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ausdrücklich einladen. Nach dem „Experimentierparagraphen" 127c sind explizit auch bei der Stundentafel „Abweichungen von den bestehenden Rechtsvorschriften" möglich. Dass Philosophie das gesetzliche vorgesehene Kriterium als Ersatzfach für Religion erfüllt, nämlich „das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und den Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen" zu vermitteln (§ 8 HSchG), wurde vom HKM erst gar nicht explizit bestritten - wohl aus Furcht vor einem höllischen Gelächter der Öffentlichkeit. Soviel zu Profilbildung und schulischer Selbstständigkeit! Im Hause Henzler wird darunter offenkundig etwas anderes verstanden.
Die Frage, was denn nun die selbstständige Schule ist, beantwortete Ministerin Dorothea Henzler in einem Interview mit der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) am 9. Mai 2009 kurz und bündig:
„Die selbstständige Schule hat ein eigenes Budget, in das die Mittel des Landes und des Schulträgers fließen. Dieses Budget kann sie verwalten, sie kann entscheiden, was sie für Sachmittel und was für Personal ausgibt. Sie kann auch entscheiden, welches Personal sie einstellt, zum Beispiel nicht nur Lehrer, sondern auch Sozialpädagogen. Ihr Spielraum ist größer."
Das ist wenigstens schon mal Klartext: Es geht also nur um Budget- und Personalfragen. Die Mühe mit dem Philosophie-Antrag hätte sich die Schule danach wohl sparen können. Auf die Nachfrage, ob denn der Unterricht in einer solchen Schule „automatisch besser" sei, erfährt man im selben Interview dann Erstaunliches:
„Das ist das Ziel, denn Eigenständigkeit ist ja kein Selbstzweck. Aber Verantwortung motiviert und das kommt dem Unterricht zu Gute. Schüler sollen nicht nur Wissen ansammeln, sie sollen es auch anwenden können. In der selbstständigen Schule geben die Schüler ein Feedback an die Lehrer, ob der Unterricht diesen Anforderungen gerecht wird. Damit tragen sie Mitverantwortung für die Qualität des Unterrichts".
Während offensichtlich die Aussagen in Satz 3 und 4 mit Budget- und Personalentscheidungen gar nichts zu tun haben – schließlich entscheiden die Schüler als Allerletzte darüber – stellt der zweite Satz ein echtes Rätsel: Soll damit gemeint sein, dass Unterricht bisher wenig motiviert und qualitativ mäßig stattfindet, weil Lehrerinnen und Lehrer keine Entscheidungsbefugnisse über das Personalbudget hatten? Das wäre schon grob ehrverletzend und soll der obersten Dienstherrin der Lehrkräfte nicht unterstellt werden. Aber es bleibt – sehr höflich ausgedrückt – nicht nachvollziehbar, warum Unterricht besser werden soll, wenn Schulen jetzt darüber entscheiden können sollen, ob sie auf die zugewiesenen Lehrerstellen Lehrkräfte einstellen oder stattdessen (!) mit diesem Budget anderes Personal beschäftigen, das häufig unzureichend qualifiziert ist und in der Regel in prekären Arbeitsverhältnissen angestellt werden muss. Noch nie gab es an Hessens Schulen davon soviel. Seit der unseligen „Unterrichtsgarantie plus" entwickelt das HKM ein Projekt nach dem anderen, dass es davon noch mehr gibt.
Es ist allerdings auch eine weitere Interpretation möglich: Adam Smith hatte für die Ökonomie die „invisible hand" der Märkte „entdeckt", deren segensreiche Wirkung die Konkurrenz der Marktteilnehmer zum Wohle aller verwandelt. Smith hat die Funktionsweise der „unsichtbaren Hand" nirgends dargestellt: Die fundamentale Rolle der Konkurrenz für die Organisation des Wirtschaftslebens ist im wissenschaftlichen Sinn noch nicht einmal eine Hypothese, sondern „eine religiöse Aporie" (Jacques Sapir, Theologen der Marktwirtschaft, in: Le monde diplomatique, Nr. 9/2006). Es liegt der Verdacht nahe, dass analog dazu für den Mainstream der Bildungspolitik die „selbstständige Schule" das Äquivalent für den Glauben an die „unsichtbare Hand" darstellt, ein quasireligiöser Glaubenssatz.
Zu konzedieren ist allerdings, dass der neue Hitzefrei-Erlass tatsächlich die schulische Autonomie erhöht. Die Schulleitung kann, muss aber nicht mehr auf das Thermometer schauen, um den Zustand zu großer Hitze zu konstatieren.








