— Beschluss der Landesdelegiertenversammlung vom 27. bis 29. November 2008 —
1) Die GEW Hessen hält nach wie vor den Kern der KMK-Vereinbarung von 1972 für die wesentliche Grundlage einer an Begabungsförderung, Chancengleichheit und einem modernen humanistischen Bildungsverständnis orientierte gymnasiale Oberstufe. Dieser Kern besteht aus einem ausgewogenen Verhältnis von vertiefter Allgemeinbildung, Wissenschaftspropädeutik und Studierfähigkeit. Der Unterricht führt exemplarisch in wissenschaftliche Fragestellungen, Kategorien und Methoden ein und stärkt eine Persönlichkeitsentwicklung, die zur individuellen Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung und zur Mitwirkung bei der politischen Willensbildung befähigt. Darüber hinaus hält die GEW Hessen die Förderung der Potentiale zur Teilhabe an der kulturellen Praxis innerhalb und außerhalb der Schule für ein wesentliches Ziel der gymnasialen Oberstufe. Auch wenn die KMK verbal noch an diesen Zielen festhält, hat sie unter dem anwachsenden Druck einer rückwärtsgewandten Bildungspolitik in vielerlei Hinsicht die gymnasiale Oberstufe wieder an das Muster der 50er und 60er Jahre angepasst. Eine Reform der gymnasialen Oberstufe in Hessen kann heute – solange es keine neuen Ansätze in der KMK gibt – sich nur im Rahmen der gültigen KMK-Vereinbarung von 2006 bewegen, mit anderen Worten die Regelungen beseitigen, mit denen in der Ära Koch/Wolff über die KMK-Vorgaben hinaus Begabungsförderung und Chancengleichheit beschränkt wurden.
2) Um sich der Balance von verbindlicher Grundbildung und individueller Schwerpunktsetzung wieder anzunähern, werden die unnötigen und schädlichen Restriktionen bei der Wahl von Leistungskursfächern beseitigt: Die Wahlmöglichkeiten werden erweitert, – eines der beiden Leistungskursfächer muss Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
3) Die politische Bildung bekommt wieder ihren angemessenen Stellenwert und wird durchgängig Pflichtfach in der gymnasialen Oberstufe. Die entsprechende Belegverpflichtung muss durch differenzierte Lösungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
4) Bei den Vorgaben für die Wahl der Prüfungsfächer für die Abiturprüfung sollte es über die Vorgaben der KMK – 2 der 3 Fächer D/M/FS müssen gewählt werden – hinaus keine weiteren Einschränkungen der Wahl geben.
5) „Für Schüler und Schülerinnen mit entsprechender Lernentwicklung und Leistungsfähigkeit ist ein verkürzter Durchgang durch die gymnasiale Oberstufe nach Maßgabe der Länderregelungen möglich“ (Punkt 6.3 der KMK-Vereinbarung). Auf dieser Basis bleibt in Hessen die Möglichkeit der Schulzeitverkürzung für AbsolventInnen einer 6-jährigen Sekundarstufe I weiter erhalten. (§ 5VOGO) Ergänzend festzulegen wären entsprechende Minimalvoraussetzungen bei den Noten der Zeugnisse der Klasse 10, Regelungen zu Empfehlungen der Klassenkonferenz und ein Beratungssystem für SchülerInnen und Eltern.
6) Die vom (mittlerweile geschäftsführenden) HKM vorgeschlagene Regelung, für die AbsolventInnen einer 5-jährigen Sek.I (G8) in der Einführungsphase 2 weitere Pflichtfächer einzuführen (v.a. um auf die von der KMK geforderten 265 Std. bis zum Abitur zu kommen), wird von der GEW abgelehnt. Sie würde zu mindestens 14 Pflichtfächern in der Einführungsphase (überwiegend 2-stündig) führen! Die in Hessen seit 4 Schuljahren eingeführte G8 verursacht Folgelasten auch für die Oberstufe. Um die von der KMK geforderten 265 Std. zu erfüllen, sollen bis zur Aufhebung von G8 bisherige 2-Std.-Fächer durch die einzelne Schule wahlweise auf 3 Std. aufgestockt werden. Damit könnte sowohl dem Ziel der Begabungs- und Interessenförderung wie auch ggf. der Notwendigkeit der Beseitigung von Lerndefiziten Rechnung getragen werden.
7) Die Bestimmungen über die Zulassung zur Qualifikationsphase sollten ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Chancen einer erfolgreichen Absolvierung der Oberstufe überarbeitet werden. Die Regelung, dass 0 Punkte in einer einzelnen Abiturprüfung nicht revidierbar zum Nicht-Bestehen des Abiturs führt, hat nichts mit den Zielen der Oberstufe zu tun und sollte beseitigt werden.
8) Die GEW fordert nach wie vor die Rücknahme des Zentralabiturs, weil sie der Auffassung ist, dass dieses zur Deprofessionalisierung der Lehrertätigkeit, zu einer „teaching to/learning for the test“ -Unkultur führt und die behauptete „Qualitätssicherung“ und Vergleichbarkeit eine Chimäre ist, die empirisch nirgends fundiert wurde.Die GEW fordert umgehend, eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Wirkungen des Zentralabiturs durchführen zu lassen, die – anders als die vom jetzigen HKM beauftragte Untersuchung – auch die Auswirkungen der zentralen Aufgabenstellung auf die Unterrichtsqualität und die Lernprozesse/die Lernkultur in der gymnasialen Oberstufe mit erfasst.
9) Ebenso wie das Zentralabitur ist die Politik bei der Einführung des 5. Prüfungsfaches den Beweis schuldig geblieben, dass dadurch die Qualität der Abiturprüfung und die Fähigkeiten der SchülerInnen angehoben wurden. Die GEW fordert eine Rückkehr zu 4 Prüfungsfächern, auch um den aufwendigen Prüfungsmarathon, der in erheblichem Umfang den Unterricht der anderen Jahrgangsstufen beeinträchtigt wieder zu verkürzen.
10) Auch wenn es in Hessen noch keine derartige Initiative gibt, weist die GEW Hessen vorsorglich daraufhin, dass sie die aus einigen anderen Ländern bekannte Einführung eines eigenen Unterrichtsfachs, das sich fachunspezifisch den verschiedenen Formen des Lernens (Methoden, Strategien, Dimensionen etc.) bzw. dem Präsentieren von Lernleistungen widmet, ablehnt. Sie sieht die Vermittlung und Förderung dieser Kompetenzen als eine von Inhalten nicht loszulösende Aufgabe aller Unterrichtsfächer, die dabei nach einer abgestimmten Konzeption kooperieren müssen. Das schließt selbstverständlich Phasen von intensiver Einführung und Übung von Methoden – vor allem in der Einführungsphase – nicht aus. Die Gefahr, dass ein selbständiges „Methodenfach“ aber zum Alibi für eine pure Wissensvermittlung in den übrigen Fächern wird, ist unübersehbar.








