Mentorinnen und Mentoren müssen entlastet werden!
Kategorie: Beschlüsse, Lehreraus- und fortbildung

 

Vom: 03.02.09

Beschluss des Landesvorstands der GEW Hessen vom 20. Januar 2009

Mentorinnen und Mentoren leisten mittlerweile die größte persönliche Beratungs- und Betreuungsarbeit im pädagogischen Vorbereitungsdienst. Sie sind für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die einzigen Personen, die sie zwei Jahre lang vom ersten Tag der Pädagogischen Ausbildung bis zur Prüfung kontinuierlich begleiten.  

Diese umfassende und erweiterte Tätigkeit für die Mentorinnen und Mentoren ist Folge der modularisierten Pädagogischen Ausbildung aufgrund des neuen Hessischen Lehrerbildungs-gesetzes. Anders als die Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren, die für die zeitlich fest umrissenen Module in der Regel an einem Tag in der Woche verantwortlich sind, stehen sie an bis zu drei Wochentagen für schul- und unterrichtspraktische Beratung in der Ausbildungsschule zur Verfügung.  

Alle Landesregierungen erkennen zwar den erheblichen Arbeitsaufwand für die Mentorentätigkeit uneingeschränkt an. Zugleich verweigern sie seit 1977 beharrlich, die Mentorinnen und Mentoren hierfür in Form von Anrechnungsstunden zu entlasten. Sie begründen dies mit der Nichtfinanzierbarkeit.  

Die GEW Hessen hat am 22. November 2007 in ihrem Beschluss >HLbG und UVO: konsolidieren, innovieren, novellieren! – Gründe, Forderungen und ein neues Grundmodell für das Referendariat < die Forderung formuliert:  

Für Mentorentätigkeit jeweils eine Anrechnungsstunde je Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für jede Ausbildungsschule!  

Damit wird gewährleistet, dass die Ausbildungsschulen in eigener Verantwortung  Mentorinnen und Mentoren in einem Mindestumfang mit Anrechnungsstunden entlasten können.  

Vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes fordert die GEW Hessen alle Parteien im Hessischen Landtag auf, die Mentorenentlastung grundsätzlich im Gesetz zu verankern und diese sodann in der „Pflichtstundenverordnung“ zu konkretisieren.