Hessen verkauft Landesabitur
Kategorie: Schulzeitverkürzung, Gymnasium Themen

 

Vom: 29.09.08

Abituraufgaben müssen kostenfrei zur Verfügung stehen

Das Landesabitur 2008 im 1. Bildungsweg ist gelaufen; 20.000 Abiturientinnen und Abiturienten haben mit einem Notendurchschnitt von 2,4 bestanden. Partytime. Raus aus der öffentlichen Anstalt. Neuland. Das Landesabitur 2008 im 2. Bildungsweg begann mit der Deutschprüfung am 19. September! Da hieß es vor allem, einen kühlen Kopf bewahren und gut vorbereitet zu sein.
Um sich im Nachhinein ein konkretes Bild der Prüfungsanforderungen machen zu können, ist die Frage nach der Transparenz der „verbrauchten Abi-Prüfungsaufgaben“ aus dem Jahr 2008 nicht nur für zukünftige Abiturientinnen und Abiturienten, sondern auch für Eltern und Lehrkräfte von großer Bedeutung:
•  Was passiert mit den schriftlichen Prüfungsaufgaben des Landesabiturs 2008?
•  Werden sie zeitnah und kostenfrei im Internet veröffentlicht oder werden sie wie 2007 vom Hessischen Kultusministerium (HKM) verkauft?
•  Wo werden die besten Abi-Präsentationen als lehrreiches Anschauungsmaterial kostenfrei veröffentlicht?  

Leisten wir uns einen ersten Rückblick: Das erste landesweit einheitliche Abitur startete in Hessen im Frühjahr 2007 (1. Bildungsweg) und im Herbst 2007 (2. Bildungsweg). Damit verbunden war die Abschaffung des bisher üblichen dezentralen schriftlichen Abiturs an jeder Einzelschule, für die die Fachlehrerinnen und Fachlehrer die Aufgaben für ihren jeweiligen Kurs erstellten. Frühzeitig dokumentierte das HKM deshalb im Internet die Hintergründe der Entscheidung und entwickelte Musteraufgaben für alle Fächer. Als Service konnten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern die Aufgaben vom Hessischen Bildungsserver kostenfrei downloaden. So sollten Vertrauen und Transparenz geschaffen werden - insgesamt eine durchdachte Strategie. Geworben wurde mit dem Slogan: „Hessen fördert so die Vergleichbarkeit und Verläss­lich­keit des Abschlusses und wertet diesen für seine Schülerinnen und Schüler auf.“

Leisten wir uns einen zweiten Rückblick: In einer Nacht- und Nebelaktion aus dem HKM, die nicht vergessen werden sollte, wurden alle bisherigen Abituraufgaben ohne stichhaltige Begründung aus dem Internet genommen. Selbst sonst gut informierte Kreise im HKM waren von der Aktion überrascht. Gleichzeitig wurden die Prüfungsaufgaben an den Stark-Verlag verkauft. Preis unbekannt! Aus der Sicht des Stark-Verlags ein gutes Geschäft, vor allem, wenn bei fest kalkulierbarer Nachfrage (die nächste Abi-Generation klopft schon an) gezielte Angebote unterbreitet werden können.

Der Landesschulsprecher kommentierte den Skandal so: „Es kann nicht sein, dass eine Kommission aus Lehrern auf Kosten des Steuerzahlers Prüfungs- und Übungsaufgaben erstellt, die das Kultusministerium dann an einen Verlag verscherbelt und die wir uns für viel Geld zurückkaufen müssen”.

Die Pressesprecherin des HKM wies den Vorwurf zurück und meinte, dass keine kommerziellen Interessen im Spiel seien, sondern dass dies aus Gründen des Copyrights notwendig wäre: „Wir als Kultusministerium können das für den Fall einer Veröffentlichung nicht im Einzelnen prüfen.“ Seltsam: Ein privater Verlag kann das, was ein Ministerium nicht kann? Das HKM scheint unfähig, das „Copyright-Problem“ zu lösen: Es stellt sich unmittelbar die „Kompetenzfrage“.

Kalkulieren wir in einer ersten Überschlagsrechnung die Kosten, die aus öffentlichen Steuermitteln in das Abitur investiert wurden und werden. In Hessen sind für das Abitur (Gymnasium, berufliches Gymnasium, Gesamtschule mit Oberstufe, 2. Bildungsweg) rund 50 Kommissionen mit Lehrerinnen und Lehrern eingerichtet, die für die einzelnen Fächer schriftliche Prüfungen erstellen. Nehmen wir an, dass jede Kommission nur aus fünf Mitgliedern besteht, die jeweils zwei Stunden Entlastung erhalten. Jede Entlastungsstunde kostet rund 4.000 Euro im Jahr. Daraus ergibt sich ein Betrag von 2 Millionen Euro im Jahr (50 x 5 x 2 x 4.000 Euro). Dazu kommen mehrere Beamte in der Bildungsverwaltung (HKM, IQ und Staatliche Schulämter), für die noch einmal geschätzte 500.000 Euro aufzubringen sind. Weitere Kosten für Tagungen, Fahrtkosten und Materialien lasse ich hierbei unberücksichtigt. Eine angemessene Investition für ein gutes Landesabitur, aber kein Grund, dieses dann an privat zu verkaufen! Im Gegenteil: Service und kostenfreie Down­loads wären das Gebot der Stunde.

Warum wurde diese „2,5 Millionen-Investition“ dann überhaupt verkauft? Angeblich wegen des großen Copy­right-Problems. Genaueres erfährt man nicht. Betrachten wir die Sache bei Licht, zum Beispiel im Fach Deutsch: Für Klassiker gibt es kein Copyright, und die Aufgaben wurden durch die Kommission entwickelt. Wo bitte ist das Problem? Artikel aus der aktuellen Tagespresse sind in der Regel kostenfrei, wenn die Quelle genannt wird. Kosten für Texte und Bilder liegen  im Bereich von Pea­nuts. Aufgaben in Mathematik? Es gibt fast nie ein Copyrightproblem.

Verantwortliche im HKM meinen des Weiteren, dass die veröffentlichten Beispiel- und Prüfungsaufgaben des Vorjahres ohnehin nicht mehr den aktuellen „prüfungsdidaktischen Schwer­­­­punkt­­­set­zun­gen“ entsprechen würden. Wie bitte? Schon nach einem oder zwei Jahren eine neue Didaktik und Prüfpraxis in 25 Fächern? Fehlanzeige. Schutzbehauptungen ohne Substanz – aber man kann’s ja mal probieren.

Aber gibt es nicht auf der Inter­netseite des HKM die Rubriken „Materialien“ und „Handreichungen“, einen Service für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte? Der Klick bei „Materialien“ ist wie ein Griff ins Nirwana – nur nicht ganz so schön, nämlich ein Griff in die gähnende Leere. „Handreichungen“ gibt es nur für 15 % (!) der Fächer, für Mathematik, Physik, Chemie und Biologie, und dann auch nur auf der Ebene von Präzisierungen des Lehrplans, Formelsammlungen und Erklärung von Symboliken. Von „Handreichungen“ als illustrativen Hilfen sind sie weit entfernt. Bei allen anderen Fächern, darunter Schwergewichte wie Deutsch, Englisch, Politik und Wirtschaft, greift man auch dort in die gähnende Leere. Nada!

Aber verschickt das HKM nicht nach Ende der Abiturprüfung die jeweils aktuellsten Aufgaben auf einer CD an alle Schulen? Mindestens war das 2007 so, für 2008 gibt es bis dato noch keine CD. Mit der einen CD pro Schule ist nach Meinung des Ministeriums der kostenfreie Zugang zu den Aufgaben sichergestellt. Mit Verlaub, das klingt verdammt nach ehemaliger DDR: Lange Schlange bilden, stundenlanges Anstehen, es gibt Bananen aus dem Westen. Aus dieser Misere ergibt sich eine klare Forderung an den neuen Minister: Für alle hessischen Schülerinnen und Schüler wird via Internet ein kostenfreier Zugang zu allen zentralen Prüfungsaufgaben mit Lösungshinweisen gewährleistet. Dies gilt für die gymnasiale Oberstufe (Abitur) genauso wie für die Haupt- und Realschulprüfungen.

Herr Banzer, korrigieren Sie diese dicken Fehler Ihres Ministeriums! Hessen als „Bildungsland Nr.1“ ist kein Kiosk, der Prüfungssonderangebote an privat verscherbelt!

Private Schulbuch-Verlage haben eine wichtige Begleit- und Unterstützungsfunktion für den täglichen Unterricht, nicht mehr und nicht weniger. Der hoheitsstaatliche Prüfungsakt und der kostenfreie Informationszugang mit Servicefunktionen zu diesem Ritual sollten davon für alle Bürgerinnen und Bürger unberührt bleiben.

Kultusminister Banzer hat vor den Sommerferien in einem Elf-Punkte-Programm zur G8/G9-Debatte unter anderem die Versorgung der Schüler „mit aktuellen Lernmitteln“ versprochen. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 gehören kostenfreie „abiturrelevante Prüfungsaufgaben“ selbstverständlich da­zu. Dies könnte schnell auf den Weg gebracht werden. Inzwischen ist einiges passiert. Anfang September stellte sich die Lage wie folgt dar:
•   Alle Entscheidungsträger sind informiert. Was noch fehlt, ist eine veränderte Praxis im Sinne der seit Monaten bekannten Forderung an den Minister. Eine ausführliche Dokumentation und Berichterstattung, auch über die Parteienreaktionen, findet man auf der Internetseite www.bildungswirt.de
•   Die SPD zeigt sich offen und will durchaus eine Lösung. Die FDP hat das Problem wahrgenommen und will intern beraten. Die Grünen setzen sich aktiv für eine gute Lösung ein. Die kleine Anfrage des Abgeordneten Mathias Wagner ist im Internet dokumentiert. Die LINKE will sich ebenfalls in der Sache engagieren. Es fehlt nur noch die CDU mit Jürgen Banzer an der Spitze. Er könnte die Fehler der Vergangenheit schnell korrigieren.
•   Möglicherweise ist auch das Abitur 2008 schon wieder verkauft worden. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden, auch über die Frage, ob 2007 aufgrund amateurhafter Vertragsverhandlungen juristische Folgebindun­gen eingegangen wurden. Sollte der Verkauf 2007 ein einmaliger Akt als Ausrutscher gewesen sein, so sind sämtliche Landesprüfungen 2007 und 2008 bis November 2008 zu veröffentlichen, genügend Zeit, um einige Copyright-Probleme zu lösen. Die reibungslose Veröffentlichung des Landesabiturs 2009 und der Landesprüfungen im Haupt- und Realschulbereich im Inter­net ist sicherzustellen.
•   Last but not least: Für das Landesabitur der Schulen für Erwachsene, ein gleichwertiges, aber nicht gleichartiges Abitur für den 2. Bildungsweg, gelten die gleichen Veröffentlichungsrege­lun­gen. Bisher wurde die Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben mit Lösungen vom HKM untersagt. Eine fertig produzierte Master-CD mit den Prüfungen 2007 und 2008 sollte stattdessen in einer Auflage von 1.000 Stück herausgegeben werden. Dies ist bis Anfang September nicht erfolgt.

Kultusminister Jürgen Banzer (CDU) schweigt bisher. Es wäre für ihn ein leicht lösbares Problem. Konkretes Handeln im Interesse der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollte an die Stelle geschmeidig weichgespülter Aus­reden von Amtsjuristen und Pressesprechern treten.

Eine Artikelserie „Abitur verkauft“ mit ausführlichen Berichten, neuen Informationen, Meinungen aus den Parteien und zahlreichen Leserkommen­ta­ren ist im Internet unter www.bildungs­wirt.de zu finden.

Dr. Michael Miller  

(1) auf der Seite www-bildungswirt.de

Kleine Anfrage des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)betreffend Zugänglichkeit aller zentralen Prüfungsaufgaben

Vorbemerkung:

Seit September 2007 sind die Beispielaufgaben und Prüfungsaufgaben des hessischen Landesabiturs vergangener Jahre nicht mehr Teil des Internetauftritts zum Landesabitur. Den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die zum Abitur führen wurden die im Landesabitur 2007 verwendeten Prüfungsaufgaben aller Unterrichtsfächer lediglich als CD zur Verfügung gestellt. Auch die Aufgaben der zentralen schriftlichen Abschlussarbeiten für die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule werden nicht im Internet veröffentlicht. Somit ist eine kostenfreie, standortunabhängige und leichte Zugänglichkeit der Übungsmaterialien nicht gegeben. Das Kultusministerium verweist auf seinen Seiten auf die Möglichkeit, die einschlägigen Veröffentlichungen über den Buchhandel zu beziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen stellt die Landesregierung die Beispiel- und Prüfungsaufgaben zu den zentralen Abschlussprüfungen und zum Landesabitur nicht kostenlos im Internet zur Verfügung?
2. Wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, dass diese Aufgaben, die unter Einsatz öffentlicher Mittel entwickelt wurden, durch diese Entscheidung dem öffentlichen Zugriff entzogen sind?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um zu gewährleisten, dass dennoch alle Schülerinnen und Schüler, die sich auf ihre Abschluss- oder Abiturprüfung vorbereiten, kostenfreien und unkomplizierten Zugang zu den Aufgaben erhalten?
4. Werden allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die zum Abitur führen, auch die im Landesabitur 2008 verwendeten Prüfungsaufgaben aller Unterrichtsfächer als CD zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
5. Werden allen Schulen, die Hauptschul- oder Realschulabschlussprüfungen durchführen, ebenfalls die bisher verwendeten Prüfungsaufgaben aller Unterrichtsfächer als CD zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
6. Wie sind die Rahmenbedingungen der Nutzung gestaltet? Wie viele Exemplare wurden den Schulen jeweils zur Verfügung gestellt? Dürfen die CDs vervielfältigt und an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden? Welche Restriktionen gibt es für die Nutzung und Weitergabe der Daten?
7. Welche Einnahmen hat die Landesregierung bei den Verlagen erzielt bzw. erzielt sie weiterhin, die auf Grundlage der hessischen Abiturprüfung Übungsmaterialien entwickelt haben, die nun im Buchhandel angeboten werden? (Bitte differenzieren nach Verlagen, Jahren und Einnahmearten)
8. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung auch Verlage, die auf Grundlage der hessischen zentralen Abschlussprüfungen für Haupt- und Realschulen Übungsmaterialien entwickelt haben oder entwickeln wollen, die im Buchhandel angeboten werden?
9. Falls ja, welche Einnahmen hat die Landesregierung bei den Verlagen erzielt bzw. erzielt es weiterhin, die auf Grundlage der hessischen zentralen Abschlussprüfungen für Haupt- und Realschulen Übungsmaterialien entwickelt haben, die nun im Buchhandel angeboten werden? (Bitte differenzieren nach Verlagen, Jahren und Einnahmearten)
10. Sind alle Schulen kostenlos mit diesen von Verlagen erstellten Übungsmaterialien versorgt worden und falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?