Unklarheiten bei der Berechnung der Vorarbeitsstunde
Kategorie: Beamteninformationen

 

Vom: 29.08.07

Es gibt erste Rückmeldungen von Lehrkräften, bei denen die Berechnung der Vorarbeitsstunde nicht stimmt.  
Nach Abklärung im Hessischen Kultusministerium (HKM) liegen die Fehler in der Auflistung der Gesamtstunden in SAP. Bei der Berechnung werden die insgesamt aufgelisteten Stunden durch 52 Wochen geteilt. Das Ergebnis müsste die Zahl der Jahre sein, über die man eine Stunde ‚abfeiern’ kann.  
Ein Problembeispiel: Jemand hat 9 Jahre vorgearbeitet, bekommt jetzt einen Bescheid über 8,5 Stunden. Die Recherche von Personalräten ergab, dass 440 Stunden vorgegeben sind, es müssten über 9 Jahre aber 468 Stunden sein.   Das HKM sagt, dass die betroffenen KollegInnen sich an ihr Staatliches Schulamt wenden müssen, damit das dort korrigiert wird. Das Staatliche Schulamt  muss das im Einzelfall also über die Personalakte überprüfen.
Es kann aber für die KollegInnen im Rahmen der regulären Rückgabe kein Problem entstehen, auch für die, die einen der alternativen Wege wählen, müsste die Zeit ausreichend sein, es zu korrigieren.

Weitere Informationen zum Thema unter Tarif/Besoldung:  "Keine Qual der Wahl"