Aufwertung des Unterrichts in der Herkunftssprache (UHS)
Kategorie: Landesvorstand GEW Hessen

 

Vom: 30.08.06

Die GEW Hessen setzt sich gegenüber der Landesregierung und den Landtagsfraktionen dafür ein, dass der Unterricht in der Herkunftssprache (UHS) als Teil des schulischen Pflichtangebots zur Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages des § 2 HSchG erneut in das Hessi-sche Schulgesetz aufgenommen wird. UHS in staatlicher Verantwortung leistet einen wesentli-chen Beitrag zu Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler, „ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Gemeinschaft wahrzunehmen“ ( § 2 Abs. 4 HSchG). Er ist ein we-sentlicher Bestandteil der Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunfts-sprache  und der interkulturellen Bildung aller Schülerinnen und Schüler.

In diesem Sinne Fordert die GEW das Kultusministerium auf, frei gewordene und frei werdende Lehrerstellen im Bereich des UHS wieder zu besetzen und eine Neubewertung des fachlichen und pädagogischen Leistungen der Lehrkräfte vorzunehmen und dem z. B. durch eine verbesser-te Eingruppierung Rechnung zu tragen.

Genauso fordert die GEW-Hessen die Wiederaufnahme der Fächerübergreifenden Themen zur Interkulturellen Pädagogik in alle hessische schulformbezogenen Lehrpläne und in allen Schulstu-fen und die Umsetzung der KMK -Empfehlungen von 1996 über Interkulturelle Pädagogik!

Darüber hinaus unterstützt die GEW-Hessen weitere Aktionen mit anderen Landesverbänden, die auf eine bundesweit  volle Anerkennung dieses Fachs zielen, damit dieses  Menschenrecht in Deutschland in der Tat umgesetzt werden kann.