Aus dem Hauptpersonalrat: Kämpfen und Verhandeln lohnt | Die neue Dienstordnung für Lehrkräfte ist in Kraft
Kategorie: HLZ

 

Vom: 17.03.12

Als großen Erfolg können wir die Abwehr von erheblichen grundlegenden Verschlechterungen für die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Novellierung der Dienstordnung werten, ein Grund sich zu freuen, dass sich konsequente Personalrats- und GEW-Arbeit gelohnt haben.

An der im Amtsblatt 12/2011 veröffentlichten Dienstordnung (DO) gibt es sicher noch viele kritische Punkte, wer aber den Weg der Auseinandersetzungen verfolgt hat (HLZ 5 und 7/2011), weiß, wie viele große Brocken wir dabei aus dem Weg geräumt haben.

Selbst in der allerletzten Runde gab es noch positive Änderungen:

  • Begriffe wie „pädagogische Freiheit“, „kooperative Arbeitsweisen“ und „psychologisches Einfühlungsvermögen“ der Lehrkräfte und ihr „Recht auf Fortbildung“ wurden nach beabsichtigter Streichung wieder aufgenommen. Hier hätte eine Änderung nicht so sehr reale Konsequenzen nach sich  ziehen müssen, eine Streichung dieser Passagen hätte aber das Signal ausgesendet, dass differenzierte und individuelle Arbeitsweisen, das  gemeinsame Erarbeiten der Grundlagen schulischer Arbeit nicht mehr gefragt sind und Lehrkräfte vor allem Vorgaben Folge zu leisten hätten. Einen solchen Tenor einer DO wollten wir nicht.
  • Die beabsichtigte Regelung, dass Schulleiterinnen und Schulleiter die Jahresgespräche führen und dies auf Schulleitungsmitglieder übertragen können, wurde so geändert, dass die Jahresgespräche jetzt als „Recht der Lehrkräfte“ bezeichnet werden, wobei die von uns kritisierte Option der  elegation auf Schulleitungsmitglieder allerdings nicht zurückgenommen wurde.
  • Ein besonders wichtiger Erfolg ist die Rücknahme des doch unerträglichen Vorhabens, dass Schulleiterinnen und Schulleiter bei jeder Lehrkraft  mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr“ einen Unterrichtsbesuch durchführen müssen und diese Dienstpflicht auf andere Schulleitungsmitglieder und von ihnen beauftragte Lehrkräfte (!) delegieren können. Im zweiten Entwurf wurde zunächst der halbjährige Turnus gestrichen, nach der letzten Erörterung mit dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) auch die Möglichkeit zur Delegation auf Lehrkräfte. Diese Unterscheidung zwischen Unterrichtsbesuchen
    durch Schulleitungsmitglieder und kollegialen Hospitationen von Lehrkräften untereinander war dem HPRLL sehr wichtig. Zwar steht die Möglichkeit zur kollegialen Hospitation in der Endfassung der DO, obwohl sie eher in ein Schulentwicklungskonzept gehört, doch ist sie klar von den Unterrichtsbesuchen durch Schulleitungsmitglieder abgegrenzt.
  • Auch die bisherige Vorschrift, dass Unterrichtsbesuche „rechtzeitig anzukündigen“ sind, wurde – anders als im ersten Entwurf – wieder aufgenommen.
  • In der Endfassung der DO wurde die geplante Regelung, dass Krankmeldungen auch an Wochenenden und in Ferienzeiten vorzulegen sind, wieder gestrichen. Für die Kolleginnen und Kollegen ist das sicher keine substanzielle Frage, in der Umsetzung für Schulen aber wenigstens keine Erhöhung von Regelungsvorgaben.

Diese Auseinandersetzung um die neue DO lief auf zwei Schienen – und das war erfolgreich. Die GEW hatte in den Schulen sehr schnell über den ersten Entwurf der DO informiert, damit berechtigte Empörung ausgelöst und zum Protest aufgefordert: „Diese Schule wollen wir nicht!“ Die Zahl der Resolutionen, die aus den Schulen kamen, war erheblich und hat Wirkung gezeigt. Der HPRLL konnte diesen Druck bei der Erörterung mit der Dienststelle nutzen und positive Veränderungen erreichen. Nicht alle Verschlechterungen konnten abgewehrt werden. Bisher enthielt die DO detaillierte Aufgabenbeschreibungen für alle Funktionsstellen an Schulen. Dies hatte den Vorteil, dass Bewerberinnen und Bewerber auf eine bestimmte Funktionsstelle als Stufenleiter oder Abteilungsleiter vorher wussten, worauf sie sich einlassen, und dass das Kollegium klare Ansprechpersonen für bestimmte Aufgabenfelder hatte. 

Zukünftig entfällt dieser Aufgabenkatalog, werden Funktionsstellen außer der des Schulleiters oder der Schulleiterin und des ständigen Vertreters nur noch „zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben“ ausgeschrieben. Die genaue Aufgabenstellung wird dann in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt, so dass die Arbeitsfelder in den Schulen immer wieder neu austariert werden mit dem Risiko einer gewissen Beliebigkeit und einer immer stärkeren Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter. Geblieben ist auch der „Maulkorb“ für die Schulleiterinnen und Schulleiter, die bei öffentlichen Erklärungen in Angelegenheiten von „übergeordneter Bedeutung“ zunächst mit der Schulaufsicht Rücksprache zu halten haben.

Die Diskussion über besondere Befugnisse von Schulleitungen „selbstständiger (allgemeiner) Schulen“ oder „selbstständiger beruflicher Schulen“ wird an anderer Stelle geführt – und das ist gut so! Die Auseinandersetzung um die DO
macht deutlich, dass es immer wieder lohnt, die eigenen Vorstellungen von
Schule zu diskutieren und sich dafür dann auch einzusetzen.

Angela Scheffels
Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer