

In einem durch die GEW geführten Musterverfahren hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.07.2010 (2 BvR 616/09) entschieden, dass der im Beamtenversorgungsrecht enthaltene Versorgungsabschlag auch in den Fällen des vorzeitigen Ruhestandes wegen Dienstunfähigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Im Mitgliederbereich findet Ihr eine kurze Erläuterung sowie den Text der Entscheidung.
Mehr dazu im Mitgliederbereich unter dem Stichwort "Beamtenversorgung, Pensionierung und Ruhestand"