GEW verurteilt CDU Pläne zur weiteren Verstümmelung des hessischen Personalvertretungsrechtes (HPVG)
Frankfurt (gew). Als neuen Affront gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den gewählten Personalräten wertet der hessische Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Novellierung der HPVG, der einen drastischen Abbau von Beteiligungsrechten vorsieht. Bereits im Jahre 1999 hatte die damalige CDU/FDP Koalition in einem Schnellverfahren von sieben Wochen massive Verschlechterungen geltender Mitbestimmungsregelungen sowie der Arbeitsmöglichkeiten der Personalräte gesetzgeberisch exekutiert, obwohl führende Koalitionspolitiker vor der damaligen Landtagswahl erklärt hatten, man werde im Falle eines Wahlsiegs gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ihren Personalräten und Gewerkschaften statt auf Konfrontation auf Kooperation setzen. „Auch heute müssen sich die Beschäftigten in Verwaltungen und Schulen getäuscht und brüskiert fühlen; weder im CDU-Wahlprogramm, noch in der Regierungserklärung war von den jetzt vorgelegten Plänen zum weiteren Mitbestimmungsabbau die Rede“, erklärte der GEW-Vorsitzende Jochen Nagel in einer ersten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, der bereits am 9. 7.03 in erster Lesung im Landtag behandelt werden soll.
Die Pläne der CDU richten sich vor allem gegen die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen und haben erneut den Schulbereich besonders im Visier. Neben zahlreichen Einschränkungen, die alle Bereiche betreffen, wird die Personalratsbeteiligung bei der Abordnung von Lehrkräften weiter abgebaut. Der geplante Wegfall jeder Mitbestimmung bei der Berufung von Dienststellenleitungen wird in der Masse die Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern treffen.
Der Abbau von Beteiligungsrechten wird von der CDU unter dem Schlagwort „Modernisierung“ verkauft. „Effektivität und Qualität modernen Verwaltungshandelns sind ohne verantwortliche Beteiligung der Beschäftigten an den Entscheidungsprozessen jedoch nicht zu erreichen, geschweige denn weiterzuentwickeln. Insofern sind die CDU-Pläne nicht nur partizipationsfeindlich, sie sind auch in hohem Maße unmodern und kontraproduktiv“, erläuterte der Leiter der Rechtsabteilung der Hessischen GEW, Dr. Hartwig Schröder. „Die Veränderung von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsabläufen durch die von der Landesregierung seit Jahren forcierte „Verwaltungsreform“ erfordern ebenso eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechtes, wie die überfällige Umsetzung von EU-Richtlinien. Auf diesen Feldern besteht dringender Novellierungsbedarf des HPVG. Vorschläge hierzu werden wir gemeinsam mit dem DGB und den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unterbreiten.“








