Recht | Aktuell weitere Nachrichten
Anträge auf Versetzung, Teilzeit, Beurlaubung im Schuldienst – bis zum 1. Februar 2024 stellen!
Anträge möglichst einige Tage vor Fristende stellen
Dienstversammlungen
Information der Landesrechtsstelle
Versetzungen im hessischen Schuldienst – Versetzung soll nach dem vierten Antrag erfolgen
Anträge nach wie vor in Papierform möglich | Information der Landesrechtsstelle
Was tun, wenn das Schulamt nicht antwortet?
Ausschlussfrist von sechs Monaten beachten
Urlaub in Hessen neu regelt
Neue Urlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte | Information aus der Rechtsstelle
Elterntage für Alle!
Arbeits- oder Dienstbefreiung für Partnerinnen und Partner nach der Geburt
Familienzuschlag für Kinder
Zuschlag der Stufe 1 nun ohne Einkommensprüfung
Lebensarbeitszeitkonto für Lehrkräfte
Inforamtionen für hessische Lehrerinnen und Lehrer | HLZ Juni 2023
Personalvertretung
Neues Hessisches Personalvertretungsgesetz in Kraft